werbsfähigkeit im Kampfe für das Vaterland verloren haben,
nicht zugemutet werden soll auf dem für die Armenpflege gel-
tenden Wege Hilfe zu suchen. Die Stadt arbeitet in enger
Fühlung mit den für die Invaliden getroffenen Einrichtungen
(Heimatdank, Frauendank 1914 usw.). Etwa notwendige Unter-
suchungen der Kriegsinvaliden übernimmt der leitende Arzt am
Diakonissenhaus, Herr Prof. Dr. Lange. Die eventuellen städtischen
Unterstügungen sollen aus einer besonders beantragten Verfügungs-
summe gewährt werden und gelten nicht als Armenunterstützung.
Es steht außerdem den wegen einer Dienstbeschädigung ent-
lassenen Militärpersonen frei, wenn die Rente unzulänglich ist,
zunächst beim zuständigen Bezirkskommando eine Erhöhung zu
beantragen. Gegen dessen Entscheidung steht ihnen die Be-
schwerde an das Generalkommando und weiter an das Kriegs-
ministerium zu.
b) Verein Heimatdank für die Stadt Leipzig.
Der WVerein Heimatdank für die Stadt Ceipzig (e V.) ver-
folgt als Glied der das ganze Königreich Sachsen umfassen-
den Stiftung Heimatdank den Zweck, in seinen Grenzen den
Kriegsinvaliden und Kriegshinterbliebenen die neben der mili-
tärischen Heilbehandlung und der reichsgesetzlichen Rentenver-
sorgung noch notwendige soziale Fürsorge angedeihen zu lassen
und ihnen dadurch die künftige Gestaltung ihrer wirtschaftlichen
Lage nach Kräften zu erleichtern.
Die Fürsorge wird geübt durch Berufsberatung, Arbeits-
vermittlung, Auskunft über Versorgungsansprüche, sonstige
Unterstützung.
Für die Berufsberatung und Arbeitsvermittlung
besteht im Grundstück Münzgasse 24/26 eine besondere Vereins-
fürsorgestelle (Geschäftszeit vormittags 8—½1 Uhr und nach-
mittags 3— ½7 Uhr). Dort erhalten alle die Invaliden, deren
Fähigkeit, ihren bisherigen Beruf auszuüben, durch ihre Ver-
wundung nicht eine so wesentliche Beeinträchtigung erfahren
hat, daß ein Berufswechsel notwendig ist, die erforderliche be-
rufliche Beratung — nach Befinden durch besondere Berufs-
sachverständige. Dort werden ferner Arbeitstellen vermittelt
und Auskünfte über Versorgungsansprüche erteilt.
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