Sammelbüchsen und dem Erlös des Kriegskreuzverkaufes, den
der Verein „Kriegskreuz, e. V. Dresden“ (durch seine Vor-
sitzende Prinzessin Elisabeth Reuß) dem Nationalen Frauen-
dienst in Leipzig übertragen hat.
Städtische Zuschüsse hat der Nationale Frauendienst nicht
erhalken, wohl aber Verrechnungsgelder und zinslose Darlehen
in beträchtlicher Höhe von der Stadt und der Kriegsnotspende
für die Gruppe Arbeitsbeschaffung.
Familienfürsorge.
Um auf diesem Gebiete planmäßig wirken zu können, stellte
der Nationale Frauendienst zunächst seine ca. 400 Helferinnen
dem Kriegsunterstützungsamte der Stadt Leipzig zur Verfügung,
das sofort viele Tausende von Ermittelungen bei den Familien
der Einberufenen machen lassen mußte, um die Kriegsunter-
stützungen schnell regeln zu können. Die Einteilung der Stadt
in Kriegsunterstützungsbezirke wurde benutzt, um die Helferinnen
unter je einer Leiterin zu vereinigen, die die Verbindung mit
den städtischen Organen herzustellen hatte. Ein leiser Widerstand
gegen die ungewohnte Zusammenarbeit mit Frauen bildete an-
fänglich ein Hemmnis für die ersehnte Tätigkeit vieler Helfe-
rinnen, doch veranlaßte das riesenhafte Anwachsen der amtlichen
und armenpflegerischen Tätigkeit späterhin ein Selbstverständlich-
werden der Mitarbeit von Frauen, ohne die eine Familien-
fürsorge überhaupt nicht gut denkbar ist. Unter diesem Namen
arbeiten drei Gruppen des Nationalen Frauendienstes:
Abteilung A uarbeitet in 23 Bezirken mit z. J. 200 Helfe-
rinnen aus allen Kreisen der Bevölkerung. Oie Tauigteit be-
steht in Ermittelungen für das Kriegsunterstützungsamt, Er-
mittelungen für die Kriegsnotspende, Beratung und ussce
Unterstützung von Hriegerfrauen, Ermittelung der Verhältnisse
und Beratung von Kriegerwitwen und Waisen. (Zusammen-
arbeit mit dem Verein Heimatdank.) Eine vorübergehende Ar-
beit der Helferinnen war im Herbst und Winter 1914 die Er-
mittelung der Krankenkassenverhältnisse von etwa 25.000 Kriegs-
teilnehmern, da die Stadt im Interesse der allgemeinen Gesund-
heitspflege ein Abkommen mit den Ortskrankenkassen betreffend
Weiterzahlung der Mitgliederbeiträge getroffen hatte, wodurch
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