Full text: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

Sammelbüchsen und dem Erlös des Kriegskreuzverkaufes, den 
der Verein „Kriegskreuz, e. V. Dresden“ (durch seine Vor- 
sitzende Prinzessin Elisabeth Reuß) dem Nationalen Frauen- 
dienst in Leipzig übertragen hat. 
Städtische Zuschüsse hat der Nationale Frauendienst nicht 
erhalken, wohl aber Verrechnungsgelder und zinslose Darlehen 
in beträchtlicher Höhe von der Stadt und der Kriegsnotspende 
für die Gruppe Arbeitsbeschaffung. 
Familienfürsorge. 
Um auf diesem Gebiete planmäßig wirken zu können, stellte 
der Nationale Frauendienst zunächst seine ca. 400 Helferinnen 
dem Kriegsunterstützungsamte der Stadt Leipzig zur Verfügung, 
das sofort viele Tausende von Ermittelungen bei den Familien 
der Einberufenen machen lassen mußte, um die Kriegsunter- 
stützungen schnell regeln zu können. Die Einteilung der Stadt 
in Kriegsunterstützungsbezirke wurde benutzt, um die Helferinnen 
unter je einer Leiterin zu vereinigen, die die Verbindung mit 
den städtischen Organen herzustellen hatte. Ein leiser Widerstand 
gegen die ungewohnte Zusammenarbeit mit Frauen bildete an- 
fänglich ein Hemmnis für die ersehnte Tätigkeit vieler Helfe- 
rinnen, doch veranlaßte das riesenhafte Anwachsen der amtlichen 
und armenpflegerischen Tätigkeit späterhin ein Selbstverständlich- 
werden der Mitarbeit von Frauen, ohne die eine Familien- 
fürsorge überhaupt nicht gut denkbar ist. Unter diesem Namen 
arbeiten drei Gruppen des Nationalen Frauendienstes: 
Abteilung A uarbeitet in 23 Bezirken mit z. J. 200 Helfe- 
rinnen aus allen Kreisen der Bevölkerung. Oie Tauigteit be- 
steht in Ermittelungen für das Kriegsunterstützungsamt, Er- 
mittelungen für die Kriegsnotspende, Beratung und ussce 
Unterstützung von Hriegerfrauen, Ermittelung der Verhältnisse 
und Beratung von Kriegerwitwen und Waisen. (Zusammen- 
arbeit mit dem Verein Heimatdank.) Eine vorübergehende Ar- 
beit der Helferinnen war im Herbst und Winter 1914 die Er- 
mittelung der Krankenkassenverhältnisse von etwa 25.000 Kriegs- 
teilnehmern, da die Stadt im Interesse der allgemeinen Gesund- 
heitspflege ein Abkommen mit den Ortskrankenkassen betreffend 
Weiterzahlung der Mitgliederbeiträge getroffen hatte, wodurch 
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