Full text: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

und Standes wurde begehrt und bewilligt. Nahrung, Kleidung, 
Wohnung und Arbeit wurde beschafft. Zusammenkünfte zur 
gegenseitigen Aussprache der Flüchtlinge fanden statt, sie dienten 
auch zur Übermittelung von Nachrichten aus der Heimat und 
zur Bekanntmachung behördlicher Erlasse. — Den geflüchteten 
Familien von Kriegern wird die Kriegsunterstützung gezahlt. 
Die österreichischen Staatsangehörigen, Katholiken und 
Juden, werden auch durch ihre religiösen Gemeinschaften und 
die Konsulate unterstützt. 
C. Einrichtungen bestimmter Berufsklassen.) 
1. Deutscher Hilfsbund für kriegsverletzte Offiziere. 
Geschäftsstelle Berlin W 56, Französischestr. 29. Direktor: 
Herr Major a. D. Otto Romberg. 
Der Bund, dessen Vorsitz der Fürst Karl von Wedel über- 
nommen hat, will durch eine zweckmäßige Organisation den in- 
validen Offizieren entsprechende Stellungen in Privatbetrieben 
verschaffen. 
2. Gemeinnügtzige Stellenvermittelung des Bundes 
deutscher Offiziersfrauen. 
Berlin SW 11, Halleschestr. 20. 
Der weitverzweigte Bund vermittelt standesgemäße Stel- 
lungen, allerdings nur an Offiziersangehörige, im ganzen Deutschen 
Reich völlig kostenlos und unabhängig von der Mitgliedschaft 
der Ratsuchenden. 
3. Verein der Buchhändler, Leipzig. 
Auf Weranlassung des Roten Kreuzes haben im Winter- 
halbjahr 1914/15 zwei Kurse stattgefunden, von je achtwöchent- 
licher Dauer, zur Ausbildung von Helferinnen für die flege 
der Verwundeten. Die Kurse wurden praktisch von Arzten, theo- 
retisch von dem Lehrer der Buchhändlerlehranstalt Herrn Schmidt, 
*) Die meisten Firmen der Großinduftrie und viele andere Geschäfte 
haben eine Kriegsunterstügung für die Familien der bei ihnen beschäf- 
tigt gewesenen Arbeiter und Beamten ins Leben gerufen. Die Opferwillig- 
keit ist groß, zusammengefaßt sind es stattliche Summen, die ausgezahlt 
werden. 
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