Full text: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

zurückgebliebene Angehörige der im Felde stehenden Buchhand- 
lungsgehilfen und die Witwen und Waisen gefallener An- 
gehörigen des Buchhandels werden unterstüzt. 
In zahlreichen Fällen, in denen die Erlangung von staat- 
lichen und städtischen Unterstützungen in Frage kam, konnte die 
Geschäftesstelle den Fragestellern erfolgreich zur Hand geben. 
Fast jede der oben genannten Vereinigungen hat noch 
ihre besondere Unterstützungskasse für in Not geratene Mit- 
glieder oder deren Familien. 
5. Leipziger Lehrerverein. 
Vorsitzender: Herr Paul Vogel, Lindenau, Leugzscherstr. 62. 
Der Cehrerverein hat sich in hervorragender Weise an den 
verschiedensten Wohlfahrtseinrichtungen beteiligt, sowohl was 
tätige persönliche Mithilfe als auch Geldunterstützungen anbe- 
langt. Bedeutende Summen stellte der Verein zur Fürsorge 
für Standesgenossen und deren Familien in Leipzig, Sachsen, 
Elsaß, Ostpreußen und den im Feld stehenden Kollegen zur Ver- 
fügung. Aber auch anderen wohltätigen Zwecken, wie der Kriegs- 
notspende, dem Nationalen Frauendienst, Verein für Mutter- 
schunz wurden namhafte Beiträge zugeführt. 12 Sanitätsauto- 
wagen wurden an die Front gesandt, Kinder von Kriegsteil- 
nehmern und Gefallenen in Ferienkolonien geschickt. Hunderte 
von schulentlassenen Knaben und Mädchen werden von Lehrern 
und Lehrerinnen betreut. — Die Anterrichtskurse für Kriegs- 
invaliden werden von Hehrern erteilt (s. Heimardank). 
6. Deutschnationaler Handlungsgehilfenverband, J. P. 
Dromenadenstraße 10. 
Der D. H. V. unterstützt die Familien seiner eingezogenen 
Mitglieder. Die Stellenlosen erhalten ihre durch Statut fest- 
gelegte Unterstützung. Einige 100 wurden als Hilfsbeamte bei 
der Kaiserl. Post und im städtischen Betriebe angestellt. Die 
Mitglieder im Felde und deren Kinder in der Heimat wurden 
zu Weihnachten mit Gaben bedacht. — Für gefallene Mit- 
glieder, die den Krankenkassen angehörten, wird das Sterbegeld 
der Witwe ausgezahlt. Der Witwe wird auch mit Nat in 
allen Rechtsangelegenheiten beigestanden. Sprechzeit 8½—3 Lhr. 
182
	        
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