was durch ausdauernde und opferfreudige Selbsthilfe geleistet
werden kann.
Das Arbeitersekretariat als Rechtsauskunftstelle wurde
außerordentlich viel in Anspruch genommen, hauptsächlich von
Frauen. Die Auskünfte sind kostenlos für jedermann, auch für
nichtorganisierte Arbeiter. Sprechzeit im Volkshaus, Zeitzer-
straße 32, von ½11—1, ½6— 1½/ 8 Uhr täglich, Sonnabends
von ½11—7 Uhr.
9. Große Leipziger Straßenbahn.
Die Große Leipziger Straßenbahn hat vom ersten Mobil-
machungstage an den Angehörigen ihrer sämtlichen Kriegsteil-
nehmer Anterstützung bewilligt, auch den Müttern oder sonstigen
Angehörigen der unverheirateten Angestellten, die vor dem Krieg
von denselben unterhalten worden sind. Die Anterstützung
wurde ausgedehnt auch auf das seit dem Kriege eingestellte
Hilfspersonal, da sich bei deren Familien auch Notstände heraus-
stellten. Sobald der Mann 6 Monate bei der Gesellschaft
Dienst getan hat, wird der Familie die Hälfte, nach dreimonat-
licher Beschäftigung ein Drittel der Bezüge der den Familien
Gestangestellter bewilligten Beiträge gezahlt. Den Angestellten
selbst ist Miet--, Familien- und Teuerungszuschlag gewährt
worden. Frauen Einberufener, die in den Schaffnerdienst über-
getreten sind, erhalten für ihre Kinder die Unterstützung weiter,
ihnen selbst wird für dienstfreie Tage die Unterstützung gezahlt.
Die Familien derjenigen, die sich in Lazarettbehandlung
begeben mußten und diejenigen, welche in Vororten von eipzig
wohnen, deren Gemeinde nur geringe Hriegsunterstützung zahlt,
erhalten erhöhte Hilfsbeiträge.
Unabhängig von obigem haben die sämtlichen Angestellten
der Gesellschaft durch regelmäßige monatliche Beiträge eine
Kriegsunterstützungskasse gegründet, die von Gewählten aus
dem Kreise des Personals verwaltet wird.
10. Leipziger Elektrische Straßenbahn.
Die Familien der im Felde stehenden Angestellten werden
je nach Dienstalter des Mannes und Anzahl der Kinder auf
schriftlichen, monatlich zu wiederholenden Antrag mit einem Zu-
schuß zur Kriegsunterstützung bedacht.
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