Full text: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

Zweiter Teil. 
Einleitung. 
Dieses Buch würde seinen Zweck, als Führer für 
alle in sozialer Arbeit stehenden Personen Leipzigs zu 
dienen, nicht vollständig erfüllen, wenn nicht auch die 
Fürsorge- und Wohlfahrtseinrichtungen für diejenigen 
Hilfsbedürftigen genannt würden, die außerhalb der 
Kriegsfürsorge stehen. Abgesehen wurde dabei von 
der städtischen Armenpflege, die ihr eignes umfang- 
reiches Handbuch alljährlich herausgibt. 
Die Stadt Leipzig verfügt außerdem über zahl. 
reiche Stiftungen. Gesuche um Beihilfen oder Unter. 
stützungen aus Stiftungsmitteln sind an das Stiftungs. 
amt der Stadt Leipzig, Stadthaus Burgplatz 3 zu 
richten. Solche AInterstützungen gelten nicht als Armen- 
unterstützung. 
Einige gesetzliche Bestimmungen über Berufsvor- 
mundschaft, Anterhaltspflicht, Armenrecht, und die 
wichtigsten Bestimmungen über die Kranken., Inva- 
liditäts., Alters- und Angestelltenversicherung sind 
gleichfalls aufgenommen worden. 
Dieser ganze Teil durfte den städtischen Hand- 
büchern für Armenpflege 1914 und für Jugendfür- 
sorge 1915 entnommen werden.
	        
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