Mittweida, Erziehungsheim des Fürsorgeverbandes Leipzig,
Moritzburg, Rettungshaus,
Muzschen, Mädchenheim,
Nennigmühle, Burschenheim,
Röderhof bei Niederrödern, Burschenheim,
Schirgiswalde, König-Albert-Stifr,
Störmthal, Lutherstift.
V. Gemeindewaisenrats-Angelegenheiten.
Der Gemeindewaisenrat ist als Hilfsorgan zur Unterstützung
des Vormundschaftsgerichts nach den Vorschriften des Bürger-
lichen Gesetzbuches (68 1849—1851) tätig.
Er hat die Pflicht, dem Vormundschaftsgerichte geeignete
Personen als Vormünder, Gegenvormünder, ileger, Bei-
stände oder Mitglieder eines Familienrates vorzuschlagen, die
Vormundschaften und mpflegschaften in seinem Bezirke zu über-
wachen und Anzeige zu erstatten, wenn Vormünder ihren
Mündeln, Eltern ihren Kindern gegenüber, insbesondere bei
deren Erziehung und körperlicher Oflege ihre Pflicht versäumen
oder ihre Erziehungsrechte mißbrauchen.
Erhält er von einer Gefährdung des Vermögens eines
Mündels oder flegebefohlenen Kenntnis, so hat er dies eben-
falls zu melden.
Der Gemeindewaisenrat ist dagegen nicht befugt, bei Wahr-
nehmung von Oflichtwidrigkeiten selbständig einzugreifen.
Der schriftliche Verkehr der Vormundschaftsgerichte und
anderer Behörden mit den Waisenräten der Stadt Leipzig geht
durch das Ofleg- und Jugendfürsorgeamt, Waisenratsabteilung.
In der Stadt Leipzig bestehen zurzeit 143 Waisenratsbezirke,
die mic je einem Waisenrat und einem Ersatzmann beseyzt sind.
Den Waisenräten können auf Wunsch Waisenpflegerinnen,
namentlich zur Beaufsichtigung von weiblichen Mündeln und
von Knaben in den ersten Lebensjahren, sowie zur Unterstützung
bei Vornahme von Erörterungen über Familienverhältnisse usw.
beigegeben werden. In verschiedenen Bezirken ist diese Ein-
richtung durchgeführt.