Mit der Arbeitsanstalt verbunden ist das städtische
Obdach,
das dazu bestimmt ist, obdach- und mittellosen Einzelpersonen
über Nacht Unterkommen zu gewähren.
Die Obdachlosen erhalten abends Brot und Suppe und
morgens Kaffee und Brot.
Mit Ungeziefer behaftete Personen sind von den übrigen
Obdachlosen getrennt zu beherbergen. Sie werden auf Ver-
langen körperlich gereinigt.
Seit September 1911 ist mit diesem Obdach ein
Arbeitsplag
verbunden, auf dem beschäftigt werden:
a) solche Obdachlose, die das städtische Obdach innerhalb
4 Wochen mehrmals in Anspruch genommen haben,
einen Tag lang gegen Gewährung voller Beköstigung und
b) arbeitsfähige Arme männlichen Geschlechts, die beim
Armenamte um Arbeit gebeten haben und von diesem
daraufhin der städtischen Arbeitsanstalt zugewiesen wor-
den sind.
Die letzteren erhalten außer der ihnen als Gegenleistung
für ihre Arbeit zu gewährenden Verpflegung vom Ertrage
ihrer Arbeit einen im Einvernehmen mit dem Armenamte fest-
zusetzenden Anteil.
In der
Kinderbewahranstalt L.-Möckern (Therefienstift),
Thärigenstr. 5,
werden Kinder von 3 Jahren an den Tag über (nur Wochen-
tags) beaufsichtigt und durch eine geschulte Kraft mit Spiel usw.
beschäftigt. Sie erhalten an allen Tagen, außer Sonnabends,
warme Mittagskost, welche die Speiseanstalt VI in V.-Gohlis
liefert. Es wird ein wöchentlicher Beitrag von 30 erhoben
sowie 5 3 für jede Mahlzeit.
Die Fregestiftungsanstalt für sittlich gefährdete Kinder,
die sich in der Ortsflur Portitz bei Leipzig, nahe dem Bahn-
bof Heiterblick befindet, verfolgt den Zweck, sittlich gefährdete
naben durch christliche Erziehung zu bessern und zu brauch-
baren Mitgliedern der menschlichen Gesellschaft zu erziehen.
15