Besondere Bestimmungen für die häuslichen Dienstboten.
Für die häuslichen Dienstboten gilt für die Klasseneinteilung der Ortslohn als Grundlohn.
A. Krankenversicherung.
B. Invalid.= u. Hinterbl.-Versicherung.
Der vom Königlichen Oberversicherungsamt Leipzig
auf die Zeit vom 1. Januar bis mit 31. Dezember
1914 festgesetzte Ortslohn beträgt für:
Klasseneinteilung Wöchentl. Beiträge
Wöchentl. Beiträge
r Davon zahlt
der
Arbeit-
geber
Davon zahlt
das.
Mit- Arbeit.
glied geber
Jahres-
arbeitsverdienst
von
der
Usbunzagu!gn
—
4 5
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7
9 10
männliche Versicherte von über 21 JZahren
weibliche „ „ „ 21 „ ..
männliche „ 16 bis 21 Jahren
weibliche „ 16 „ 21 „
männliche „ 14 „168,
weibliche 14 „„ 16 „
„ „ 1,60
7°. 1.30
Versicherte beiderlei Geschlechts von unter
14 Jahten 0980
30
18
20
14
13
10
oktuvs ugs G 8
382
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18 12 6
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mehr als 550
bis zu 1150
mehr als 550
bis zu 850
mehr als 50)
bis zu 550
.
Nach § 1246
20 200. gut als
Jahresarbeits-
verdienst für
Mitglleder einer
Krankenkasse das
Dreihundert-
fache des
Erundlohns
bzw. Ortslohns
— Spalte 2 —
2
J*
□O
2
1616
24 12 12
Personen von unter 16 Jahren
sind versicherungsfrei
Als Krankengeld und Wochengeld wird die Hälfte, als Sterbegeld das Zwanzigfache des Ortslohns (s. Spalte 2),
jedoch mindestens 30 A, gewährt.