Full text: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

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Auszug aus der Kassensatzung. 
Höhe der Beiträge und AUnterstützungen (§§ 18, 19, 20, 21 
und 40 der Satzung) 
geändert auf Grund des Gesetzes die Sicherung der Leistungsfähigkeit der Ortskrankenkassen betreffend. 
22, 23, 24, 26, 27, 28, 29, 31, 38 
  
Klassen 
Klasseneinteilung 
  
  
Männliche l 
Personen 
Täglicher Arbeitsverdienst 
Weibliche 
uqojqunaꝙ 
Wöchentliche Beiträge 
Kranken- 
  
für Krank.-Versich. 
  
Davon zahlt 
  
  
  
viii. 
ix. 
X. II. 
  
aber 
  
M 4 
5,51 oder mehr 5,51 oder mehr 
5,01 bis einschl. 5,50 501 bis einschl. 5, 
— (2 5,00 4,51 „ „ "U 
5„ 4,50 4,01 7 r 
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2,50 oder weniger 2,01 „ ( 
151 „ „ , 
1,50 oder weniger 
sowle KLebelinfe und jugendliche Personen beldenlel 
Geschlechts zulschen 14 und 16 Jahren und Kinder 
unter 14 Jahren. 
3SSSSBNRS 
  
Für Lehrlinge, die ohne Entgelt beschäftigt werden 
keinen Anspruch auf Krankenge 
d. § 19, Abs. 2. 
6, — 
5,50 
5.— 
450 
4— 
350 
2.50 
2.— 
1,50 
  
das 
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der 
Arbeit- 
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für Invalid.= und 
Hinterbl.-Bersich. 
Davon zahlt 
  
Arbelt- 
geber 
der 
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unter- 
stützung 
Tägliches 
Krankengeld 
außer freier 
ärztlicher 
Behandlung, 
Arznet und 
Heilmitiel 
5%% 
  
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In k& „scSSENBS 
  
3— 
2,75 
2,50 
2,25 
2.— 
1,75 
1.50 
1,25 
1.— 
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„sind die Beiträge auf 28 ## wöchentlich ermäßigt, sie haben 
  
 
	        
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