Full text: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

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Besondere Bestimmung für 
Für die häuslichen Dienstboten gilt für die Klasseneinteilung der Ortslohn als Grundlohn. 
die häu 
slichen Dienstboten 
  
Der vom Königlichen Oberversicherungsamt 
Leipzig auf die Zeit vom 1. Januar bis mit 
31. Dezember 1914 festgesetzte Ortslohn 
beträgt: 
Wöchentliche Beiträge 
  
für Kranken- 
Versicherung 
für Invaliden- und 
Hinterblieb.-Versich. 
  
9 
  
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Kranken- 
unter- 
stützung 
Tägliches 
Krankengeld 
außer freier 
ärztlicher 
Behandlung, 
Arznel und 
Heilmittel 
osdnn 
  
  
2,0 
2,50 
1,70 
1,60 
1.30 
0,80 
3,80 Mk. für männliche Versicherte von über 
„ „ weibliche 21 Jahren 
„ „ männliche » im Alter von 
„ „weibliche „ 16—21 Jahren 
„ „ männliche „ im Alter von 
„ „ weibliche „ 14—16 Jahren 
„ „ PWersicherte im Alter von unter 14 Sobren 
beiderlei Geschlechts 
  
*?m2 
  
½ 
34 
68 
40 20 
46 
30 
28 
24 12 
  
14 7 
  
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1,90 
  
  
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