Full text: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

Steigerungssätze: 
30 Beitragswochen in Lohnklasse 1 zu 3 = —,90 4 
120 i„ „ 5% I 77 6 „ 7,20 » 
60 „ „ „ III! „ 8„ — 4,80 „ 
40 „ „ » lV»10,,-4,—,, 
130 „ , V,,12,,-15,60» 
50 Krankheitswochen und militä- 
rische Dienstzeit in Lohnklasse 11 „ 6 „ 3.— „„ 
430 Wochen 35 50 
zusammen also: 
78,60 A Grundbetrag 
35,50 „ Steigerungssätze 
50,.— „ Reichszuschuß 
164,10 K“ jährlich oder 13,70 4 monatlich. 
Hauptsächlich durch die Steigerungssätze erhöht sich die 
Rente, je länger gesteuert worden ist, und eine weitere Steige- 
rung tritt ein, wenn der Rentenempfänger mehrere Kinder unter 
15 Jahren zu erhalten hat. Das zeigt folgender Fall, wo die 
Rente eines etwa 57jährigen Mannes berechnet wird, der rund 
40 Jahre gesteuert hat: 
Grundbetrag: 
50 Beitragswochen in der Oohnklasse 1 zu 12 -— — “ 
50 » ,,,, » ll»14,,-—» 
80 » »» ,, lll,,16»-—» 
200 » ,,» » lV,,18,,-—» 
1700 » »» » V,,20»———100» 
ÆWochen 100.-j6. 
Da bei der Feststellung des Grundbetrags stets nur 500 
Beitragswochen angenommen werden, sind die Beitragswochen 
der Lohnklassen IIV überhaupt außer Betracht zu lassen und 
von der Lohnklasse V auch nur 500 anzurechnen. 
Steigerungssätze: 
50 Beitragswochen in der Lohnklasse 1 zu 3= 1,50.“ 
50 » ,,» » ll,,6,,-3,—» 
80 » ,,,, ,,lll»8,,-6,40» 
200 » ,,,, ,,lV,,10»-20,—» 
1700 „ „„ „ V, 12 „ -204,.— „ 
234,90.%, 
58
	        
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