Full text: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

Aufgenommen werden alle Mädchen ohne Unterschied der 
Konfession und gleichviel, ob sie vom Gefängnis oder von 
der Straße kommen. Die Aufnahme wird unentgeltlich ge- 
währt. Außerdem unterhält die Heilsarmee hier noch zwei 
Missionsstationen, und zwar: Blücherplatz 1 und indenau, 
Merseburger Str. 33. Leiterin des Heims: Anna Hübscher. 
Heim für alleinstehende Frauen und Mädchen, L.-Olag- 
witz, Weißenfelser Str. 18, siehe Daheim. 
Heim des Frauengewerbevereins (Schügzenstr. 15, III) bietet 
erwerbstätigen Frauen und Mädchen für monatlich 48—60.4 
ein gutes Heim mit voller Verpflegung, sowie nicht im Heim 
wohnenden erwerbstätigen Damen für 60 F Mittagstisch 
mit Kaffee. Vorsitzende: Frau G. Dumstrey- Freytag, 
Nikolaistr. 17, III. 
Herbergen zur Heimat, und zwar: Herberge Arndtstr. 51, 
Herberge ll Gneisenaustr. 10 und Herberge lll Täubchen= 
weg 14. Alle Herbergen werden vom Vereine für Innere 
Mission, Roßstr. 14, unterhalten und gewähren für 30 bis 
75 & Nachtlager, für 10 F einen Teller Suppe oder Kaffee 
mit Brötchen und für 40 F Mittagstisch. Außerdem unter- 
hält der Verein für Innere Mission in der Seeburgstr. 21 
ein Vereinsgasthaus für solche Reisende, denen eine Her- 
berge zur Heimat nicht mehr genügt, aber die in Hospizen 
üblichen Preise zu hoch sind. 
Johannishospital, Hospitalstr. 36, mit Zweiganstalt in 
80 
Leipzig-Reudnigt, Riebeckstr. 37/47, Stötteritzer Str. 45 und 
Friedrich-Wilhelm.- Str. 18, Zweiganstalt II in L.-Thonberg, 
Riebeckstr. 49, gewährt gegen einmalige Einzahlung von 
1000.4 für die Person unbescholtenen Leipziger Einwohnern 
auf Cebenszeit Unterkommen und Unterhalt, wenn die Be- 
werber 1. in Alt-Leipzig geboren sind und seit Jahren hier 
wohnen oder 2. mindestens 65 Jahre alt sind und 3. Armen- 
unterstützung nicht beziehen oder bezogen haben. Obwohl 
erst im April 1913 die Zweiganstalt I bezogen worden ist, 
find bereits wieder soviel anwartsberechtigte Bewerber vor- 
gemerkt, daß eine Aufnahme vor 3—4 Jahren nicht er- 
folgen kann.
	        
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