Full text: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

sprecher Nr. 19626. Behandelt werden die Schüler der 
Leipziger Volksschulen und der katholischen Bürgerschulen, 
und zwar die Schüler der Bürgerschulen gegen ein Entgelt 
von 2., die der Bezirksschulen gegen ein solches von 1l A 
während eines vollen Jahres vom ersten Eintritt in die Be- 
handlung an gerechnet. Die Inhaber von Schulfreistellen, 
die Kinder von Armen, sowie Jieh- und Weisenkinder 
werden unentgeltlich behandelt. Die Behandlung erfolgt 
durch 5 Schulzahnärzte und erstreckt sich auf alle zahnärztlich- 
operativen Maßnahmen (Jahnfüllungen, Jahnziehen usw.). 
Schwindsucht, Ausschuß zur Bekämpfung der — zur 
wirksameren Bekämpfung der Tuberkulose hat sich im Herbst 
1913 aus den Kreisen der Vereinigung zur Fürsorge für 
kranke Arbeiter ein besonderer Ausschuß gebildet, der in 
enger Fühlung mit den Behörden und wohltätigen AUnter- 
nehmungen den Kampf gegen die Tuberkulose auf breitere 
Grundlage stellen, insbesondere der Fürsorgestelle für Lungen- 
kranke größere Mittel zuwenden, das Interesse der Offent- 
lichkeit mehr auf sie lenken und durch Aufklärung und Ein- 
richtung neuer Fürsorgemaßnahmen die Tuberkulose be- 
kämpfen will. 1. Vorsitzender: Herr Schriftsteller Achilles; 
2. Vorsitzender: Herr Dr. mecd. Nebel. Geschäftsstelle: Quer- 
straße 25. 
Sorg i. V., siehe „Leipziger Heilstätte bei Adorf“, S. 92. 
Stotterer. In der Poliklinik für Ohren-, Nasen- und Hals- 
krankheiten, Liebigstr. 18a, werden für unbemittelte (Er- 
wachsene und Kinder) mit Sprachgebrechen behaftete Per- 
sonen unentgeltlich mehrmals im Jahre Unterrichtskurse ab- 
gehalten. Wer daran teilnehmen will, kann in der Poli- 
klinik während der Sprechzeit Auskunft erhalten. 
Stötteris, siehe „Erholungsstätten“, S. 88. 
Taubstummenanstalt, Königliche, Talstr. 38, gewährt taub- 
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stummen Kindern für einen geringen Kostenbeitrag Anter- 
richt und volle Verpflegung. Am Unterricht nimmt auch 
eine größere Anzahl nicht in der Anstalt wohnender Schüler 
gegen Entrichtung eines mäßigen Schulgelds oder unent- 
geltlich teil.
	        
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