Full text: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

— Taubstummen- Frauenverein, siehe unter „Frauen- 
verein“. 
Taubstummen-WVerein, Allgemeiner — (e. V.), 1864 ge- 
gründet, unterstützt nach seinen Sazungen vorübergehend 
solche Taubstumme, welche durch lange Krankheit oder Ver- 
dienstlosigkeit in Not geraten sind. Vorsitzender ist Herr 
Wilhelm Wobst, Täubchenweg 67. 
— Triersches Institut, siehe unter „Frauenklinik". 
Vereinigung zur Fürsorge für kranke Arbeiter will die 
staatliche Arbeiterversicherung durch private Liebestätigkeit 
ergänzen und gewährt zu diesem Zwecke Uncterstützungen an 
Personen, die bei Krankenkassen ausgesteuert sind, ferner 
Kurbeihilfen, Familienunterstützung, Verpflegungsgeld an 
Krankenanstalten, Wöchneri terstützung, Sterbegeld 
und sonstige Unterstützungen, die aus Billigkeitsgründen ge- 
boten erscheinen. Wöchnerinnenunterstützung und Sterbe- 
geld können jedoch nur gewährt werden, wenn die Kranken- 
kasse nach ihren Sazungen nichts geben kann. Unterstützungs. 
gesuche sind an die Geschäftsstelle der Vereinigung, Quer- 
straße 25, zu richten. 
Volkshygiene, Deutscher Verein für —, Ortsgruppe 
Leipzig, will die Ergebnisse hygienischer Forschung ver- 
breiten, die Volksgesundheit heben und hat dazu auch Ferien- 
beschäftigungen (Wanderungen, Baden, Naturzeichnen, 
Gartenarbeiten) eingerichtet. Vorsigender ist Herr Geheimer 
Kommerzienrat I. Meißner, Sidonienstr. 18, Schriftführer 
Herr Dr. med. Wagner, Grassistr. 18. 
Walderholungsstätte Naunhof, siehe unter „Erholungs- 
heim Naunhof“.- 
Wöchnerinnen, Verein der Loge „Balduin zur Linde“ zur 
Unterstütung hilfsbedürftiger, verheirateter —, gewährt be- 
sonders Nahrung, Milch und Kleidungsstücke für Mutter 
und Kind. Der Verein wird von der Loge „Balduin zur 
binde“ geleitet, die die Stadt in 9 Oistrikte eingeteilt hat, 
bei deren Vorsteherinnen die Unterstützungsgesuche anzu- 
bringen sind. In den Vororten können Anterstützungen nur 
gewährt werden, wenn die Wöchnerinnen von den dort be- 
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