Unrichtigkeit —
8 hervorgeht, steht einem im Grundbuch
eingetragenen Widerspruche gleich.
1157.
1158, 1159 s. Grundstück — Grund-
stück 892.
Pfandrecht.
1263 Steht der Inhalt des Schiffsregisters
120
Art.
752%0
2313
779
659
in Ansehung eines Pfandrechts mit
der wirklichen Rechtslage nicht im
Einklange, so kann die Berichtigung
des Registers nach den für die Be-
richtigung des Grundbuchs geltenden
Vorschriften der §§ 894, 895, 897,
898 verlangt werden.
Ist ein Pfandrecht mit Unrecht
gelöscht worden, so kann ein Wider-
spruch gegen die Richtigkeit des Schiffs-
registers nach § 899 Abs. 2 einge-
tragen werden. Solange der Wider-
spruch eingetragen ist, gilt im Falle
der Veräußerung oder Belastung des
Schiffes dem Erwerber gegenüber das
Gleiche, wie wenn das Pfandrecht
eingetragen wäre. 1259, 1272.
Willenserklärung.
Anfechtung einer unrichtig über-
mittelten Willenserklärung s. Willens-
erklärung — WMillenserklärung.
Unschädlickhkeit.
Einführungsgesetz s. E.G. — E.G.
Unsicherheit.
Pflichtteil s. Ungewissheit —
Pflichtteil.
Vergleich s. Ungewissheit —
Vergleich.
Unsittlichkeit s. Sittlichkeit.
Unteilbarkeit.
Auslobung.
Läßt sich eine Belohnung wegen ihrer
Beschaffenheit nicht teilen oder soll
nach dem Inhalte der Auslobung
89
— —
8
1011
1109
431
432
615,
1314
1316
Art.
6
77
776
76
I#
1965
2300
711
1493
Unterbleiben
nur einer die Belohnung erhalten, so
entscheidet das Loos. 660, 661.
Eigentum s. Schuldverhältnis 432.
Reallast.
U. einer Reallast s. Reallast —
Reallast.
Schuldverhältnis.
Schulden mehrere eine unteilbare
Leistung, so haften sie als Gesamt-
schuldner.
Haben mehrere eine unteilbare Leistung
zu fordern, so kann, sofern sie nicht
Gesamtgläubiger sind, der Schuldner
nur an alle gemeinschaftlich leisten
und jeder Gläubiger nur die Leistung
an alle fordern.
Unterbleiben.
Dienstvertrag.
616 U. der Dienstleistung s. Dienst-
vertrag — Dienstvertrag.
Ehe.
s. Güterrecht 1493.
Das Aufgebot darf unterbleiben, wenn
die lebensgefährliche Erkrankung eines
der Verlobten den Aufschub der Ehe-
schließung nicht gestattet. 1322.
Einführungsgesetz.
720 s. Hypothek § 1128.
E.G. — E.G.
s. Schuldverhältnis 8 374.
s. Verein 8 49.
Erbe.
Die Aufforderung zur Anmeldung
von Erbrechten darf unterbleiben,
wenn die Kosten dem Bestande des
Nachlasses gegenüber unverhältnis-
mäßig groß sind.
Erbvertrag s. Testament 2260.
Gesellschaft.
Im Falle des Widerspruchs eines
Gesellschafters gegen ein für die Ge-
sellschaft vorzunehmendes Geschäft muß
das Geschäft unterbleiben.
Güterrecht.
Das Vormundschaftsgericht kann ge-