Metadata: Amtliche Kriegsdepechen Band 4

Unrichtigkeit — 
8 hervorgeht, steht einem im Grundbuch 
eingetragenen Widerspruche gleich. 
1157. 
1158, 1159 s. Grundstück — Grund- 
stück 892. 
Pfandrecht. 
1263 Steht der Inhalt des Schiffsregisters 
120 
Art. 
752%0 
2313 
779 
659 
in Ansehung eines Pfandrechts mit 
der wirklichen Rechtslage nicht im 
Einklange, so kann die Berichtigung 
des Registers nach den für die Be- 
richtigung des Grundbuchs geltenden 
Vorschriften der §§ 894, 895, 897, 
898 verlangt werden. 
Ist ein Pfandrecht mit Unrecht 
gelöscht worden, so kann ein Wider- 
spruch gegen die Richtigkeit des Schiffs- 
registers nach § 899 Abs. 2 einge- 
tragen werden. Solange der Wider- 
spruch eingetragen ist, gilt im Falle 
der Veräußerung oder Belastung des 
Schiffes dem Erwerber gegenüber das 
Gleiche, wie wenn das Pfandrecht 
eingetragen wäre. 1259, 1272. 
Willenserklärung. 
Anfechtung einer unrichtig über- 
mittelten Willenserklärung s. Willens- 
erklärung — WMillenserklärung. 
Unschädlickhkeit. 
Einführungsgesetz s. E.G. — E.G. 
Unsicherheit. 
Pflichtteil s. Ungewissheit — 
Pflichtteil. 
Vergleich s. Ungewissheit — 
Vergleich. 
Unsittlichkeit s. Sittlichkeit. 
Unteilbarkeit. 
Auslobung. 
Läßt sich eine Belohnung wegen ihrer 
Beschaffenheit nicht teilen oder soll 
nach dem Inhalte der Auslobung 
89 
  
— — 
  
8 
1011 
1109 
431 
432 
615, 
1314 
1316 
Art. 
6 
77 
776 
76 
I# 
1965 
2300 
711 
1493 
Unterbleiben 
nur einer die Belohnung erhalten, so 
entscheidet das Loos. 660, 661. 
Eigentum s. Schuldverhältnis 432. 
Reallast. 
U. einer Reallast s. Reallast — 
Reallast. 
Schuldverhältnis. 
Schulden mehrere eine unteilbare 
Leistung, so haften sie als Gesamt- 
schuldner. 
Haben mehrere eine unteilbare Leistung 
zu fordern, so kann, sofern sie nicht 
Gesamtgläubiger sind, der Schuldner 
nur an alle gemeinschaftlich leisten 
und jeder Gläubiger nur die Leistung 
an alle fordern. 
Unterbleiben. 
Dienstvertrag. 
616 U. der Dienstleistung s. Dienst- 
vertrag — Dienstvertrag. 
Ehe. 
s. Güterrecht 1493. 
Das Aufgebot darf unterbleiben, wenn 
die lebensgefährliche Erkrankung eines 
der Verlobten den Aufschub der Ehe- 
schließung nicht gestattet. 1322. 
Einführungsgesetz. 
720 s. Hypothek § 1128. 
E.G. — E.G. 
s. Schuldverhältnis 8 374. 
s. Verein 8 49. 
Erbe. 
Die Aufforderung zur Anmeldung 
von Erbrechten darf unterbleiben, 
wenn die Kosten dem Bestande des 
Nachlasses gegenüber unverhältnis- 
mäßig groß sind. 
Erbvertrag s. Testament 2260. 
Gesellschaft. 
Im Falle des Widerspruchs eines 
Gesellschafters gegen ein für die Ge- 
sellschaft vorzunehmendes Geschäft muß 
das Geschäft unterbleiben. 
Güterrecht. 
Das Vormundschaftsgericht kann ge-
	        
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