Bekanntmachungen des Bundesrats vom 3. Dezember 1914,
28. Januar und 23. April 1915. Die Ceistungen bestehen in
25 4 Beitrag zu den Entbindungskosten, einem achtwöchigen
Wochengeld von 1.4 täglich, einer Beihilfe zu etwaigen Heb-
ammen= oder Arzkttkosten während der Schwangerschaft bis zu
10 und einem Stillgeld von täglich 50.2 bis zu zwölf Wochen
einschließlich der Sonn= und Feiertage. Kriegerfrauen, die selbst
versichert sind, haben ohne Rücksicht auf die Miegliedschaft ihrer
Ehemänner Anspruch auf diese Leistungen, erhalten aber das
etwaige höhere, ihrer Lohnklasse entsprechende Wochengeld.
Die Wochenhilfe wird auch der Mutter eines unehelichen
Kindes gewährt, wenn der Erzeuger Hriegsdienste leistet und
wenn für das Kind auf Grund des Gesetzes HKriegsunterstützung
gezahlt wird.
Außerdem hat jede Wöchnerin, die dem vorbezeichneten
Personenkreis nicht angehört, Anspruch auf Kriegswochenhilfe,
sobald sie im letzten Jahre vor der Niederkunft 6 Monate lang
gegen Krankheit versichert war.
Der Antrag ist bei der jeweiligen Krankenkasse zu stellen,
der die Wöchnerin angehört. Er ist beim Arbeitgeber zu stellen,
wenn fie auf Grund des § 435 der Reichsversicherungsordnung
von der Wersicherung befreit war.
In allen anderen Fällen — insbesondere wenn die Wöch.
nerin überhaupt keiner Kasse angehört — wird der Antrag für
die Unterstützungskommission des Lieferungsverbandes Leipzig-
Stadt bei der Ortskrankenkasse Leipzig- Stadt Gellertstraße 7/9
entgegengenommen, die sich zur einheitlichen Durchführung der
Wochenhilfe hierzu bereit erklärt hat und insoweit als Organ
der Unterstützungskommission tätig wird.
Die zu bewilligenden Beträge werden ebenfalls bei der
Ortskrankenkasse Leipzig-Stadt ausgezahlt, und zwar das Still-
geld nur gegen eine in den städtischen Mütterberatungsstellen
auszustellende Bescheinigung; die Mütter haben sich deshalb —
wenn sie Stillgeld beziehen wollen — in einer der nachgenannten
Mütterberatungsstellen mit dem Säugling regelmäßig vorzu-
stellen:
Stadthaus, Burgplag 3..rDiienstags von 1½25—½ 7 Uhr
Reudnitz, Platzmannstr.U „ „ 4—5
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