Full text: Allgemeines Staatsrecht.

Inhalt. XIII 
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ventionen; Einteilung des Heeres — Aktives Heer — Beur- 
laubtenstand — Landwehr-Ersatzreserve — Landsturm — Be- 
sondere Verhältnisse der Militärpersonen — Gerichtsstand — 
Testamente — Pensionierung — Unfallversicherung — Militär- 
lasten — Beschränkungen des Grundeigentums — Rayongesetz. 
§ 36. Die Reichsfinanzen 259 
Vereinswirtschaft im Reich. Begrif der Finanzverwaltung 
Etatsjahr — Reichsfiskus — Aktives Reichsvermögen — Reichs- 
schulden — Ausgaben und Einnahmen des Reichs — Ge- 
bührensteuern, direkte, indirekte; Erhebungsformen — Quotitäts- 
— Repartitionssteuern; die indirekten Steuern des Reichs aus 
Verkehr und Verbrauch — Art. 4 Z. 2 Verf. — Quellen des 
Reichszollrechts — Einzelgesetze über Verbrauchsabgaben und 
Verkehrsabgaben. — Charakter und Zweck der Zölle (Finanz- 
Schutzzölle) Deutschlands Zollpolitik — Freihandel — Schutz- 
zoll — Zolltarife — Handelsverträge — Zweck und Inhalt der- 
selben — Meistbegünstigungsklausel — Einzelne Verträge — 
Deutschland und Frankreich — Der jetzige Ablauf der Verträge — 
Der neue Tarif 1902 — Deutschlands Einfuhrzölle — Die Er- 
hebung derselben — Reichsgebiet und Zollgebiet — Enklaven 
— Exklaven — Hamburg — Bremen —; Gliedstaaten erheben 
die Zölle — Erleichterungen im Zollverkehr — Identitätsnach- 
weis — Retorsionszölle. 
§ 37. Die einzelnen Verbrauchsabgabhggen 2381 
I. die Salzsteuer, 
.l die Biersteuer, 
Tabaksteuer, 
Zuckersteuer, 
Branntweinsteuer, 
6. Schaumweinsteuer. 
Die einzelnen Verkehrsabgaben. 
1. Wechselstempelsteuer, 
2. Spielkartensteuer, 
3. Börsen-, Lotterie-, Loossteuer. 
§ 38. Das finanzielle Verhältnis des Reichs zu den Glied- 
staaten. Franckensteinsche Klausel, Matrikular-Beiträge 291 
Art. 70 Verf. 
§ 39. Das Reichsbudget .... .. 297