Vorwort.
Die vorliegende 9. Auflage erscheint unter einem neuen
Verleger in neuer Bearbeitung und in neuem Gewande. Als
der Herr Verleger an mich mit dem Ansuchen herantrat, das
Bendersche Staatsrechts-Repetitorium, dessen bisherige Beliebt
heit durch seine acht Auflagen erwiesen schien, einer Neu
bearbeitung zu unterziehen, trat ich der Aufgabe um so lieber
näher, als mir durch eigene Lehrerfahrung wohl bewußt war,
daß das, was angestrebt werden sollte, fehlte. Es sollte
Studierenden ein Hilfsmittel zum letzten Ausbau dieses
Zweiges ihres Studiums an die Hand gegeben werden.
Es ist selbstverständlich, daß der junge Jurist sich sein
Wissen an der Quelle schöpfen muß.
Wer nie den lebendigen Vortrag der hochgebildeten
Theoretiker auf dem Lehrstuhl, der oft unerreichten Meister
in ihrem Spezialfach gehört, verstanden und verarbeitet hat,
der wird, um mit den Worten Stölzels zu reden, sein Leben
lang ein lahmer Jurist bleiben.
Aber das gehörte Wort verhallt, ein Behalten des ein-
maligen Vortrags ist eine Unmöglichkeit, und nicht jedem ist
es gegeben, das schnell Vorgetragene ebenso schnell schriftlich
festzulegen. Zudem wird auch für den Fleißigsten ein Aus
fall des Kollegbesuchs und damit eine Lücke entstehen können.
Geht es dann zum Examen, soll man beweisen, daß
man „Student“ war, dann ist ein wirklich brauchbares Re
petitorium eine Wohltat.
Die Brauchbarkeit eines solchen sehe ich in der Mittel-
linie zwischen zwei Arten von Werken.