Full text: Allgemeines Staatsrecht.

Staatsformen. Einteilung der Staaten. 53 
3. Union im engeren Sinne. 
Die Union im engeren Sinne besteht darin, daß mehrere an 
sich unabhängige Staaten demselben Herrscher unterworfen sind. 
Sie zerfällt in Personalunion und Realunion. 
Bei der Personalunion sind die Staaten nur durch die 
Person des regierenden Souveräns oder die herrschende Dynastie 
miteinander verknüpft. 
Diese Vereinigung beruht auf dynastischer Erbfolge oder Vertrag. 
Im Ubrigen verfolgt jeder Staat seine Aufgaben selbständig 
und unabhängig von dem andern. 
Die Union löst sich auf, wenn die Dynastie erlischt oder 
die Verschiedenheit der Thronfolgeordnung in den unierten Staaten 
die Fortdauer der Verbindung unmöglich macht. 
So erlosch die Personalunion zwischen England und 
Hannover 1837, als in England die Königin Viktoria zur 
Regierung gelangte, welche in Hannover nicht thronfolgefähig war. 
Die Niederlande und Luxemburg standen bis zum Tode des Königs 
Wilhelm (1891) in Personalunion. 
Bei der Realunion besteht das die Staaten zusammenhaltende 
Band nicht nur in der Person des Herrschers oder der Dynastie, 
sondern zugleich in einer gewissen Lebensgemeinschaft der 
Staaten selbst, wie sich dieselbe aus der geschichtlichen Ent- 
wicklung ergeben hat. 
Bei aller Selbständigkeit, welche den einzelnen Staaten in 
der inneren Verwaltung zustehen kann, sind dieselben doch durch 
gemeinsame organische Einrichtungen miteinander verbunden und 
erscheinen in allen internationalen Beziehungen als ein ein- 
heitliches Staatswesen. 
Ihre Verbindung ist, als eine organische, vom Wechsel der 
Dynastie unabhängig. Realunion besteht zwischen Österreich und 
Ungarn #und zwischen Norwegen und Schweden. 
4. Abhängigkeitsverhältnis. 
Halbsouveräne Staaten sind in ihren internationalen Ver- 
hältnissen, im diplomatischen Verkehr, in der Kriegführung und bei 
öriedensschlüssen einer ausländischen Staatsgewalt untergeordnet, 
während sie im Bereiche der inneren Verwaltung meist völlig 
selbständig sind. 
Die Form der Abhängigkeit kann sein Protektorat oder 
Vasallenverhältnis.