Full text : Das Unterrichtswesen im Deutschen Reich. IV. Band 2. Teil. (5)

188  Hlandeishochschulen.

l.chr-  und  Unterrichtsplan  nach  Vorschlag  des  I.ehrkörpers  endgültig
feststellt.  An  den  Verhandlungen  des  Großen  Rats  und  Verwaltungsausschusses
  nimmt  der  Vertreter  der  Staatsregierung  teil.  Den
Vorsitz  in  den  Verwaltungskörperschaften  führt  seit  Begründung  der
Akademie  Oberbürgermeister  Dr.  med.  h.  c.  Adickes.

Den  Kern  des  Lehrkörpers  bildet  das  Kollegium  der  ctatsmäßigen

  (hauptamtlichen)  Dozenten,  welcher  z.  Z.  elf  —  ursprünglich
acht  —  ordentliche  Vertreter  der  wichtigeren  an  der  Akademie  ge-Ichrten

  Disziplinen  umfaßt.*)  Dasselbe  kann  je  nach  Bedürfnis  und
Beschaffung  der  Mittel  ohne  weiteres  ergänzt  werden;  auch  besteht
die  nötige  Bewegungsfreiheit  in  bezug  auf  die  Heranziehung  nebenamtlich
  wirkender  Dozenten,  als  welche  einheimische  und  auswärtige
Kräfte,  wissenschaftlich  gebildete  Männer,  die  in  der  Praxis  stehen,
und  Professoren  benachbarter  Jlochschulen  berufen  werden.  Den
hauptamtlich  wirkenden  Dozenten  können  nach  Bedürfnis  Assistenten
oder  sonstige  Hilfskräfte  beigegeben  werden.

/u  den  Aufgaben  des  engeren  Kollegiums,  an  dessen  Spitze  ein
auf  Vorschlag  desselben  von  dem  Verwaltungsausschuß  jeweils  auf
zwei  Jahre  ernannter  Rektor  steht,  gehört  insbesondere  die  Entwerfung
der  Studienpläne,  des  Vorlesungsverzeichnisses  und  die  Feststellung
des  Gesamtstundenplanes  im  einzelnen,  die  Stellung  von  Anträgen  in
betreff  des  Bedarfes  an  Lehrmitteln,  die  Anzeige  der  im  Lehrgange
hervortretenden  Lücken,  die  Erstattung  von  Gutachten  wegen  Berufung
  neuer  Lehrkräfte  und  die  Beschlußfassung  über  die  Zulassung
von  Privatdozenten.  Die  in  letzgenannter  Hinsicht  aufgestellten  Grundsätze
  für  die  Habilitation,  welche  die  Billigung  des  Kultusministeriums
gefunden  haben,  bezwecken  gleichfalls  die  strenge  Festhaltung  des
Charakters  der  Anstalt  als  einer  Hochschule.

*)  Zur  Zeit  gehören  dem  Kollegium  an  als  Vertreter:

1.  für  Volkswirtschaftlebre:  Dr.  Paul  Arndt,  Prof.  Dr.  Ludwig  Pohle,
Prof.  Dr.  Andreas  Voigt;

3,  für  Rechtswissenschaft:  Prof.  Dr.  Kurt  Burchard  (Privat-  und  Handelsrecht)
  und  Prof.  Dr.  Berthold  Freudenthal  (öffentliches  und  Strafrecht)  ;

3.  für  Versicherungswissenschaft  und  Statistik:  Prof.  Dr.  Bleicher
Direktor  des  städtischen  statistischen  Amtes;

4.  für  llandelswissenschaften:  Prof.  Richard  Lambert;

5.  für  neuere  Sprachen:  Prof.  Dr.  Franz  Curtis  (Englisch)  und  Prof.  Dr.
lleinrich  Morf  (Romanische  Philologie);

6.  für  Chemie:  Prof.  Dr.  Martin  Freund,  Dozent  am  Physikalischen  Verein;

7.  fürHandelsgeographie  und  Konsularwesen:  unbesetzt  (Dr.  v.  Möllendorff

  +).