Metadata : Die gesammten Organisationsgesetze für die innere Verwaltung des Preußischen Staates.

546  Sachregister.

Lanbbetationen  für  die  Berwaltung
des  Schulzenamis  170.

Lanuddrokteibezirke  in  der  Proevinz
Honnover  4.  14.

Lanbesensschus  in  den  Hohengollernscen
  Landen  18.

Lendesbiblistbeken,  deren  Unterbaltung
  406.

Laudesdirektor.  Wahl  119.  125.  Bestätigung
  125.  Bereidigung  und
Einführung  126,  Geschäfte  126.  132,
kommissarische  Berwaltung  125.
Stellvertreter  126,  Disciplinarverfahren
  129.  Mitglied  des  Provinzia
  lausschusses  120,  kann  nicht
Vorsivender  des  Provinzialaus-=schusses
  sein  121,  auf  dessen  Antrag
  ist  der  Provinzialausschuß  zu
derufen  122,  Thbeilnahme  an  den
Sipungen  des  Provinziallandtags
115.  Kompetenzkonflikts-Erhebung
126,  Vollziehung  von  Urkunden
127,  Befugniß  zur  Inanspruchnahme
  der  Thätigkeit  der  Kreis-,
Amts=  u.  Gemeinde-Behörden  177.

Lanbeshbanptmann.  s.  Landesdirektor.

Laudesberrliche  Genehmigung  von
Beschlüssen  des  Provinziallandtags
137,  des  Kreistags  22°.  s.  a.  König.

Landeskommunalverband  in  den
Hohenzollernschen  Landen  18,  Beamte
  desselben  sind  in  den  Bezirksausschuß
  nicht  wählbar  18,  Kosten
407.

Laudeskulturinteresse  bei  Bewässerungen
  290,  bei  Stauanlagen  309.

Laudesmeliorstion,  Berwendung  der
Dotation  406.  ·

Landesverwaltung.  Organisation  4  ff.,
197.  214.  221—223,.  227.

Landesverwelisung  74.

Laudgemeinben,  Ausscheiden  aus  dem
Amtsbezirk  180,  246,  Wahlverband
  199,  200,  204.  s.  a.  Gemeinde,
Streitsachen  Über  Rechnungen  und
Defekte  261,  262,  Zwangsetatisirung
  268,  Vertretung  im  Kreistage
  205,  357.  Bereinigung  mit
Stadtbezirken  bez.  der  Verwaltung
der  Polizel  179,  246,  Zwangsvollstreckungen
  gegen  dieselben  262.

Lanbgemeinbe-Orb#s###ng  185.

Landrat##.  Amt  196.  Ernennung  196,
Stellvertretung  197.  amtliche  Stellung
  197.  391,  Stellung  gegenliber
dem  Regierungsyräáäsidenten  11,
Rechte  und  Pflichten  197,  führt  selbstständig
  die  Geschäfte  der  allgemeinen

  Landesverwaltung  im  Kreis
4.  197.  Berantwortlichkeit  4.  steht
an  der  Spite  des  Kreises  19.  167,
führt  den  Borsitz  im  Kreisausschuß
19.  224,  im  Kreistag  215,  in  der
Kreiskom  mission  226,  bei  der  Wahl
der  Kreistagsabgeordneten  202,
207.  gehört  zum  Kreisausschut  221,
nicht  wählbar  in  den  Provinzialrath
  8.  Bezirksausschuß  15;
bestätigt  und  vereidigt  die  Gemeindevorsteher
  und  Schöffen  16,  desgl.
die  Gutsvorsteher  173.  ernennst  die
Stellvertreter  169,  174.  394.  vereidigt
  die  Amtsvorsteher  188,  ist
dei  Berbinderung  der  Amtsvorsteher
  zu  benachrichtigen  187,
Stellung  zum  Amtsvorsteher  191,
hat  gegen  diesen  kein  Ordnungsstrafrecht
  192,  leitet  gegen  den  Amtsvorsteher
  das  Disciplinarverfahren
ein  197.  vereidigt  die  zu  Stellvertretern
  gewählten  Kreisdeputirten
  197.  leitet  die  Kommunalverwaltung
  des  Kretses  197;  bestätigt
  die  Ortssteuererheber,  Gemeinde=
  und  Dorsgerichtsschreiber
392,  theilt  dem  Regierungspräsidenten
  die  Berufung  der  Kreistage
mit  216.  beschließt  in  Jagdpolizelsachen
  304,  306;
loost  die  ausscheidenden  Kreistagsmitglieder
  aus  209.  428,  führt  die
Krceistagsabgeordneten  ein  209,
hat  Ordnungsstrafrecht  gegen  Kreisbeamte
  223,  gegen  Gemeindevorsteher
  (Amimänner,  Bürgermeister),
  Schöffen.  Gutsvorsteher
und  andere  Gemeindebeamte  264;
Anfechtung  endaultiger  Becschlüsse
des  Kreis-(Stadt-puschusses  70.
Beanstandung  der  Beschlüsse  des
Kreistags,  der  Kreiskommission
und  des  Kreisausschusses  230;
Beschwerdeinstanz  gegen  polizeiliche
BVerfligungen,  gegen  Strafverfügungen
  der  Amtmänner  in
Westfalen  und  der  Bürgermeister
in  der  Nheinprovinz  gegen  Unterbeamte
  265,  Polizeiverordnungsrecht
  81.  Zwongssmittert  zur  Durchsepung
  seiner  Anordnungen  75  bis
78,  82.  Zwangsetatisirung  bei  den
Amtsverbänden  195.  bei  den  Landgemeinden
  und  Gutsbezirken  264.
den  Schulverbänden  273,  Befugnisse
  bei  den  ersten  Wahlen  der
Kreistagsabgeordneten  232,  358;