546 Sachregister.
Lanbbetationen für die Berwaltung
des Schulzenamis 170.
Lanuddrokteibezirke in der Proevinz
Honnover 4. 14.
Lanbesensschus in den Hohengollernscen
Landen 18.
Lendesbiblistbeken, deren Unterbaltung
406.
Laudesdirektor. Wahl 119. 125. Bestätigung
125. Bereidigung und
Einführung 126, Geschäfte 126. 132,
kommissarische Berwaltung 125.
Stellvertreter 126, Disciplinarverfahren
129. Mitglied des Provinzia
lausschusses 120, kann nicht
Vorsivender des Provinzialaus-=schusses
sein 121, auf dessen Antrag
ist der Provinzialausschuß zu
derufen 122, Thbeilnahme an den
Sipungen des Provinziallandtags
115. Kompetenzkonflikts-Erhebung
126, Vollziehung von Urkunden
127, Befugniß zur Inanspruchnahme
der Thätigkeit der Kreis-,
Amts= u. Gemeinde-Behörden 177.
Lanbeshbanptmann. s. Landesdirektor.
Laudesberrliche Genehmigung von
Beschlüssen des Provinziallandtags
137, des Kreistags 22°. s. a. König.
Landeskommunalverband in den
Hohenzollernschen Landen 18, Beamte
desselben sind in den Bezirksausschuß
nicht wählbar 18, Kosten
407.
Laudeskulturinteresse bei Bewässerungen
290, bei Stauanlagen 309.
Laudesmeliorstion, Berwendung der
Dotation 406. ·
Landesverwaltung. Organisation 4 ff.,
197. 214. 221—223,. 227.
Landesverwelisung 74.
Laudgemeinben, Ausscheiden aus dem
Amtsbezirk 180, 246, Wahlverband
199, 200, 204. s. a. Gemeinde,
Streitsachen Über Rechnungen und
Defekte 261, 262, Zwangsetatisirung
268, Vertretung im Kreistage
205, 357. Bereinigung mit
Stadtbezirken bez. der Verwaltung
der Polizel 179, 246, Zwangsvollstreckungen
gegen dieselben 262.
Lanbgemeinbe-Orb#s###ng 185.
Landrat##. Amt 196. Ernennung 196,
Stellvertretung 197. amtliche Stellung
197. 391, Stellung gegenliber
dem Regierungsyräáäsidenten 11,
Rechte und Pflichten 197, führt selbstständig
die Geschäfte der allgemeinen
Landesverwaltung im Kreis
4. 197. Berantwortlichkeit 4. steht
an der Spite des Kreises 19. 167,
führt den Borsitz im Kreisausschuß
19. 224, im Kreistag 215, in der
Kreiskom mission 226, bei der Wahl
der Kreistagsabgeordneten 202,
207. gehört zum Kreisausschut 221,
nicht wählbar in den Provinzialrath
8. Bezirksausschuß 15;
bestätigt und vereidigt die Gemeindevorsteher
und Schöffen 16, desgl.
die Gutsvorsteher 173. ernennst die
Stellvertreter 169, 174. 394. vereidigt
die Amtsvorsteher 188, ist
dei Berbinderung der Amtsvorsteher
zu benachrichtigen 187,
Stellung zum Amtsvorsteher 191,
hat gegen diesen kein Ordnungsstrafrecht
192, leitet gegen den Amtsvorsteher
das Disciplinarverfahren
ein 197. vereidigt die zu Stellvertretern
gewählten Kreisdeputirten
197. leitet die Kommunalverwaltung
des Kretses 197; bestätigt
die Ortssteuererheber, Gemeinde=
und Dorsgerichtsschreiber
392, theilt dem Regierungspräsidenten
die Berufung der Kreistage
mit 216. beschließt in Jagdpolizelsachen
304, 306;
loost die ausscheidenden Kreistagsmitglieder
aus 209. 428, führt die
Krceistagsabgeordneten ein 209,
hat Ordnungsstrafrecht gegen Kreisbeamte
223, gegen Gemeindevorsteher
(Amimänner, Bürgermeister),
Schöffen. Gutsvorsteher
und andere Gemeindebeamte 264;
Anfechtung endaultiger Becschlüsse
des Kreis-(Stadt-puschusses 70.
Beanstandung der Beschlüsse des
Kreistags, der Kreiskommission
und des Kreisausschusses 230;
Beschwerdeinstanz gegen polizeiliche
BVerfligungen, gegen Strafverfügungen
der Amtmänner in
Westfalen und der Bürgermeister
in der Nheinprovinz gegen Unterbeamte
265, Polizeiverordnungsrecht
81. Zwongssmittert zur Durchsepung
seiner Anordnungen 75 bis
78, 82. Zwangsetatisirung bei den
Amtsverbänden 195. bei den Landgemeinden
und Gutsbezirken 264.
den Schulverbänden 273, Befugnisse
bei den ersten Wahlen der
Kreistagsabgeordneten 232, 358;