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Unter-Anlage.
Besähigungsausweis.
Herrn. geboren am in
Kreis (Bezirk 2c.) wohnhaft zu wird hiermit
bescheinigt, daß er von dem Unterzeichneten am 19 in der theoretischen
und praktischen Trichinen= und Finnenschau auf Grund der Prüfungsvorschriften vom
gevrüft worden ist und diese Prüfung bestanden hat.
Ort und Datum.
Dienststempel. Unterschrift mit Amtsbezeichnung.
8. 9 der Prüfungsvorschriften für die Trichinenschauer lautet:
Die Trichinenschauer haben sich, sofern sie als öffentliche Trichinenschauer weiterhin thätig zu sein wünschen, alle
drei Jahre einer Nachprüfung vor einem hiermit beauftragten beamteten Thierarzte zu unterziehen. Hierbei ist unter
sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen in den §§. 4 bis 6 festzustellen, ob der Prüfling in theoretischer und praklischer
Hinsicht die behufs zuverlässiger Ausübung der Trichinen= und Finnenschau erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten
besitzt.
Die Nachprüfung ist bereits nach zwei Jahren erforderlich und hat im vollen Umfange der 88§. 4 bis 6 stattzufinden,
wenn der Inhaber des Befähigungsausweises inzwischen als Trichinenschauer amtlich nicht thätig gewesen ist.
Der Ausfall der Nachprüfung ist auf dem Befähigungsausweise von dem prüfenden Thierarzte zu vermerken.