Full text : Deutschland und der Weltkrieg.

 

154  Wilhelm  Solf

 

hat  Frankreich  den  eigenen  Handel  in  wichtigen  Artikeln  wie  Getreide
dadurch  begünstigt,  daß  sie,  mit  französischen  Dampfern  befoördert,  zoll—
frei  im  Mutterlande  eingehen.  Portugal  hat  Vorzugszölle  bis  zu  90  %%
des  Normalzolles  für  eigenen  Kolonialhandel  und  seine  Kolonialschifffahrt
  eingeführt.  Ahnlich  Spanien!  Auch  England  genießt  Zollbevorzugungen
  bis  zu  33  %  des  Normalzolles  in  seinen  Selbstverwallungskolonien.
  Es  hat  damit  erreicht,  daß  die  englische  Industrie  in  diesen
Gebieten  für  ihren  Absatz  eine  Domäne  hat,  die  sie  ohne  diese  Zollbevorzugung
  in  dem  Maße  nicht  behaupten  könnte.  Auch  die  Vereinigten
  Staaten  haben  ihre  Kolonien  zum  großen  Teil  zollpolitisch  assimiliert.
  Belgien  hat  in  der  Kongokolonie  zwar  keine  Vorzugszölle,  burch
ein  ausgedehntes  Konzessionssystem  aber  den  Wettbewerb  anderer
Staaten  so  gut  wie  ausgeschlossen  und  damit  seinen  kolonialen  Handel
für  das  Mutterland  fast  monopolisiert.

Weitere  Mittel  zur  Begünstigung  des  Mutterlandes  in  seinen  Beziehungen
  zu  den  Kolonien  sind  Schiffahrtssubventionen  ohne  Gegenleistung,
  Vergütung  von  Abgaben  (Suezkanal)  an  den  nationalen  Handel,
  ferner  Ausfuhrzölle  auf  Waren,  die  nicht  in  das  Mutterland  geleitet
  werden.  Diese  Ansfuhrzölle  sind  meist  abgestuft  zuungunsten  des
Handels  anderer  Nationen.  So  fallen  bei  den  französischen  Kolonien
für  die  Ausfuhr  nach  Frankreich  die  Ausfuhrzölle  ganz  oder  teilweise
fort.  In  Hinterindien  ist  die  Aunsfuhr  nach  Frankreich  von  Ausfuhrzöllen
  befreit,  in  anderen  Kolonien  bis  zu  50  0%  herabgesetzt.  Kommt
die  Ware  aus  Plantagen  von  Franzosen,  so  fällt  der  Ausfuhrzoll  zum
Teil  oder  ganz  fort.  Kakao  zahlt  in  St.  Thomé  18  Reis  pro  Kilo  Ausfuhrzoll
  bei  Beförderung  auf  portugiesischen  Schiffen  und  nach  portugiesischen
  Häfen,  dagegen  60  Reis  pro  Kilo  bei  Ausfuhr  auf  fremden  Schiffen
  und  nach  fremden  Häfen.  4

Oie  deutsche  Wirtschaftspolitik  kennt  alle  diese  Maßnahmen  zur  Begünstigung
  des  eigenen  Kolonialhandels  und  Verkehrs  nicht.  Die  wenigen
  Ausfuhrzölle  auf  Produkte  deutscher  Kolonien  haben  lediglich
einen  fiskalischen  oder  protektionistischen  Charakter  und  nicht  die  Tendenz
  der  Differenzierung  und  Bevorzugung  des  Mutterlandes.  Bei
diesem  nahezu  isolierten  Festhalten  an  dem  freihändlerischen  Standpunkt
  haben  sich  gelegentlich  Härten  ergeben,  die  auch  bei  uns  in  der
Offentlichkeit  beklagt  wurden.  Es  sei  nur  daran  erinnert,  daß  wichtige
Produktionszweige  der  deutschen  Kolonien  ihren  Absatz  nicht  in  Dentschland
  fanden,  obwohl  die  deutsche  Volkswirtschaft  die  betreffenden  Produkte
  im  hohen  Maße  benötigt  und  von  fremden  Ländern  beziehen  muß.
So  gehen  im  freien  Verkehr  nicht  nach  Deutschland,  sondern  in  fremde