Full text : Rosenheimer Anzeiger. 61. Jahrngang (61)

Uumme  198

Sam-tas  25.  Augusk  1915

 

 

Leterauen=  u.  Reieger-Berein
  Schloßberg.

Lonntag,  den  29.  August  1915
nachmittags  3  Uhr
im  Vereinslokal

Versammlung.

Bestimmtes  Erscheinen  ssämtl
Mitglieder  sieht  entgegen
6002  Der  Ausschuß
TAm  gleichen  Tage  früh  nach
dem  Gottesdienst
Ausschußsitzung.
Die  Vorstandschaft

Hereintgung  Forn.

 

Angehsriger  k.  u.
zasont-Teib--Nate

 

 

un  der  am  r  Srat

 

den  27.  Marst,  racm.  u.,3  Ubr,  1n
Gaßf.  König  r*m—  lattfindender.
bersammlung
Wi-  sreundlichst  eln
Der  Ansschuß
Männernm
  Gesangver.
KHKoenhei.
—  ven  28.  St  1915
r

Abschied

unsexes  1.  Vorstandes.
5720  Der  Ausschuß.
Sllelnen  geehrter
Kunden  v.  Rosenbein
  und  Umge
ung  zur  gefähia.
Keaninis,  daß
meln  Geschäfstwär.
rend  meines  17
lällgen  Urlaut'
geöffnel  lt.  6007
Ausstopsen
aller  Tiere
auch  billige
Cteueisen  sind  abzugeken.
Hochachtungsoolnl  E.  Deller,  Kelernter
Tiornkor  Re  senhesm

Pfenun
wird  uepourn  mor  aen  —  den
Früb  an  bei

28.  Auguft
oh.  Mascher,

La#ndhaus,  Aistugerlandstraße  70.

Apotheker  Sendeauberg'

 

 

 

 

 

 

D  I#  Maalunm:  ,,  ,I-’s-ilis  III-Illusz
  fakasellecvtiveaakxszest—
E  mitngamuhcsutm  E  «  mittag  und  Abend  lm  :
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al  spzlalgescan  !E

land-  u.  hauswirtsch.  Maschinen  u.  Geräle
aller  Arl  sowie  lechnische  Bedarfsartikel

bei  stets  aufmerksamer  und  reelister
bedlenung  in  empfehlende  Erinnerung.

Albiu  hellhan  Roseihein

ahkuhlleil

wird  v.  besrh  onss  n:  und  n
den  ganzen  Tag  aue
Geneigser  id  ntgegen

Rarl  hesserl.  Plestkeller.
Haut-Bleich- 



Chion  bleicht  Eesicht  u.

 

 

 

 

 

Fur  die  vielen  Beweise  liebevoller  Teilnohme  onläßlich  des  Hinscheidens,
der  Veerdigung  und  der  hl.  Se#elengottesdienste  unseres  nun  in  Golt  ruhenden,
unvergeßlichen  Sohnes,  Bruders,  Schwagers,  Onkels  und  Paten,

Herru  Wolfgang  Stöckl

sprechen  wir  Allen  unseren  innigsten  Dank  aus.
Geistlichkeit,  dem  Postverbande,  dem  Musikchor  und  den  beteiligten  Vereinen  und
allen  Spendern  von  Kränzen  und  Blumen.

Postagenten,

Prutting,  Zwiesel,  Ullerting,  Kroltenmlhl,  Huglfing,  27.  August  1915

Die  Neftrauernden  Eltern  und  Geschwister.

 

 

Damenschneider

 

Zut  gefl.  Kenntnis

bringe  meiner  werten  Kundscha.
dass  ich  infolge  Beurlaubung  in
der  Lage  bin,  mein  Geschäft
wieder  weiterzufdhren.

llochachtungsvoll

JoHAM  RAINER

6005

IIANMERWEG  4.

 

 

Besonders  sei  gedankt  der  hochw.

6013

Betresf.  Wlea,  von  Brotgelreide

Dos  im  Stadtbezirk  geerntete
Brotgetreide  sowie  die  Gerste  und,
der  Haser  sind  zu  Gunsten  der
Kommunalverbands  beschlag
nahmt  und  können  im  Rahmen
der  gesetzlichen  Bestimmunger
zwangsweise  enteignet  werden.

Der  Stadtmagistrat  ist  jedock.
bereit,  das  beschlagnahmte  Ge
treide  freihändig  zu  erwerber
und  bei  entsprechender  Qualität
nomentlich  bei  2#eizen,  Hafer
und  Korn,  schon  jetzt  den  gesetz
lichen  Hochstpreis  zu  berechnen

 

verfüttert  werden.

 

 

Migräde  anllleu  und  bar  zu  bezahlen.

telelligen  Kovlschmerzen  und  Mie  Tngebene,  n  ueen  Statt.
Aälle  verblüffend  schnell.  —  magistrat  schri  oder  mündlich
Stah#  X  1.50  durch  dle  Azennner.  Stads-kinemnaio  Ma-Jesebdonter  Beisüiung  eines  Getreide-—
  —  ILIIII  5548
B  enzinmo  tor  Samsteg,  28.,  Sountag,  29.,  Montag,  30.  August  er.Rosenheim#,  21.  August  112
0.  Marte  Drrebenerulg  ur,  KelHCochluteressante  Aufnahmen  v.  franz.  Kriegsschanylatze  Stadtmagistrat.

Ginrichtung,  mit  Garantie  zu  verhau-  dusonzenerertes  Lamatuch  68

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Die  Tat  des

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Stobäus

Nordischer  Kunstfilm  in  4  Kapiteln  von  Dr.  Karl  Halbe

Spannendes  Drama.

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vertretung,  ersuche  um  persömlchen  be-  ludusgspla!  Pust  *2
such  oder  brlesiüuche  Anfrage.  fernsprechruf  234.  Göründungsiabr  1884.  2  n  .  E——
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»  Betaunimachung.
«·-thkeff:Verkehrmitßafcr

-  Gcm  ldcrvcrordnuugubuduumklmigdcpvcrs
DaukfagnnaO  Rehrs  mit  4%%  ist  der  gesamte  im  deutschen  Neiche  geerntete

Kafer  beschlagnahmt.

Jede  Veräußerung  an  Private,  insbesondere  der  Haferverkauf
  ist  unter  strenge  Strafe  gestellt.  Auch  die  Verfüterung

dDies  Kafers  ist  sehr  eingeschränkt  und  wird  in  dieser  Richtung

jur  strengsten  Darnachachtung  auf  Uachfolgendes  nachdrücklichst
bingewiesen:

Es  dürfen  pro  Tag  nad  Pferb  nur  3  Pfund  Haser
Diese  vorschrift  gilt  auch  für  die  Besitzer
von  Hafervorräten,  also  Landwirte.  Brauereien  hinsichtlich  ihres
dafereigenbaues.

Landwirte  und  Braucreien  düurfen  sonach  auch  von  ih
eigenen  Vorräten  täglich  nur  soviel  mal  3  Pfund  verfüttern  als

sie  Dferde  halten,  nur  ist  diesen  Besitzern  gestattet,  die  nach  der

Dferdezahl  auf  sie  treffenden  Kafermengen  auch  an  andere  Spannnd

  Suchttiere,  an  Kälber  und  Lämmer  zu  verfüttern.

Die  Menge  des  sohin  zur  verfütterung  freistehenden  Hafers
bestimmt  sich  also  ausschtehch  nach  der  Zahl  der  Prerde.

kine  Brauerei  die  z.  B.  5  Pferde  und  4  Zugochsen  halt,
darf  sonach  täglich  nur  15  pfund  Hafer  verfuttern.

lebertretungen  dieser  Verfülterungsvorschristen  werden  mit
½  bis  zu  1  Jahr  oder  mit  GEeldstrafe  bis  zu  10  O00  ME.
estraft

Gegen  Suwiderhandelnde  wird  mit  unnachsichtlicher  Strenge
vorgegangen,  da  sonst  bei  der  Knappheit  der  Haferernte  dergroßzen
  seeres  bedarf  die  Ernaͤhrung  der  übrigen  Tivilpferde  une

damit  die  Erhaltung  des  Pferdebestandes  direkt  gefaͤhrdet  wuͤrde.

bekannmmachung.

wenn  seitens  der  dafervorralsbesitzer  die  verfütterungsvorschriften
nicht  eingehalten  werden.  5
Nosenheim,  den  25.  August  1915.
Stademagistrat.

Bekanntmachung.

Belreff:  Gemelndeumlagen  pro  III.  Duarlal  1915.
Die  6  ieahlang,  der  Gemeindenmlagen  pro  3.
Quartal  1915  hat  a

Muttwoch,  den  1.  ZSeptember
Donnerstag,  den  2.  September
Freitag,  den  B.  September

jeweils  von  8—2  Uhr  in  der  Stadtkämmerei  —  Zimmer  Nr.  8

.  Rathauses  —  zu  ersolgen.  Nach  Umfluß  dieser  Frist  werden

die  Betrage  gegen  20  J  Mahngebühr  durch  den  Boten  eingehoben.
Kosenheim,  den  24.  August  1915.

Stadtmaaistrat.
Motoren

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bester  Ersatz  für  Benzol  und  Venzin,

 

      

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