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sich den Dessauer Verbündeten ebenfalls angeschlossen zu haben
scheint‘), sich an die in Oberdeutschland gesessenen Stände fürstlichen
Ranges wenden; er wurde im besonderen beglaubigt für den
Erzherzog Ferdinand, den Kardinal von Salzburg, die Bischöfe von
Würzburg, Bamberg, Augsburg, Worms, Speier, Freising, Konstanz
und Eichstädt, die Herzöge von Baiern, Wilhelm und Ludwig, die
Pfalzgrafen Ottheinrich von Neuburg und Johann von Sponheim,
sammt allen Ständen, welche in Oberdeutschland Luther nicht anhingen.
Endlich sollten die beiden Grafen Wilhelm von Nassau
nnd Eberhard von Königstein eine dritte Werbung unternehmen
und zwar an ihre Standesgenossen, die Grafen von Nassau, Beilstein,
Wiesbaden, Sarbrücken, Solms, Wied, Isenburg, Hanau, Neuenar,
Manderscheid, Virneburg, Sayı und Westerburg, sammt allen
Grafen am Rhein, im Westerwald und in dem niederländischen Kreise
Angesessen, welche noch an der alten Kirche festhielten. Die Werbenden
erhielten den Auftrag, diejenigen Stände, welche sie ohne
grolsen Zeitaufwand erreichen könnten, persönlich aufzusuchen, die
übrigen auf schriftlichem Wege anzugehen; die Antworten aber,
welche sie erhalten würden, sollten sie dem Kaiser „förderlich und
ausführlich“ auf der Post zuschreiben ?).
ı) Vgl. Zur Vorgeschichte S. 99.
2) Die sämmtlichen bezüglichen Aktenstücke sind aus Sevilla vom
23. März 1526 datiert, also aus denselben Tagen, an welchen auch die Papiere
für den Reichstag ausgefertigt wurden (s. o. Kap.1). Es sind folgende Stücke
a) Instruktionen bezw. für Heinrich von Braunschweig (gedr. Neudecker,
Urkunden aus der Reformationszeit nr. 5, fehlerhaft; Konzept Wien,
Reichssachen; Abschriften u. a. Marburg St. A. und hess. Sammtarchiv
ebendas.); für Wilhelm von Stralsburg (gedr. Rommel. Philipp d. Grofsmütige,
Urkundenband nr. 5); für Wilhelm von Nassau und Eberhard von
Königstein (Abschrift Marburg, Sammtarchiv u. anderswo). b) Befehl des
Kaisers an Bischof Wilhelm (Konz. Wien) bezw. an die beiden Grafen
(Abschr. Marb. S. A.), die Werbung zu übernehmen. c) Kredenzen auf Heinrich
von Braunschweig an Kurköln u. s.w. (Konz. Wien); auf Wilhelm
von Stralsburg an Wilhelm und Ludwig von Baiern (Orig. München, geh.
Staatsarchiv, Bair. Reichstagsakten), bezw. Gabriel von Eichstädt (gedr.
Rommel a.a.0.) u.a. Die Kredenz besagt: da die verführerische neue
Lehre im heiligen Reiche täglich zunimmt, in Folge wovon bereits soviel
Mords, Todschlags, Gotteslästerung und Zerstörung von Landen und Leuten
Platz gegriffen hat, so fühlt sich der Kaiser verpflichtet und ist gemeint, ein
Einsehen darin zu haben und dem fernerhin, soviel an ihm liegt, vorzubeugen:
deshalb hat er dem Beglaubigten „etliche Meinung dienend zu Verhütung
desselben nach Inhalt unserer schriftlichen Instruktion ihm darüber