Full text : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Zweiundvierzigster Jahrgang. 1914. (42)

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sich  den  Dessauer  Verbündeten  ebenfalls  angeschlossen  zu  haben
scheint‘),  sich  an  die  in  Oberdeutschland  gesessenen  Stände  fürstlichen
  Ranges  wenden;  er  wurde  im  besonderen  beglaubigt  für  den
Erzherzog  Ferdinand,  den  Kardinal  von  Salzburg,  die  Bischöfe  von
Würzburg,  Bamberg,  Augsburg,  Worms,  Speier,  Freising,  Konstanz
und  Eichstädt,  die  Herzöge  von  Baiern,  Wilhelm  und  Ludwig,  die
Pfalzgrafen  Ottheinrich  von  Neuburg  und  Johann  von  Sponheim,
sammt  allen  Ständen,  welche  in  Oberdeutschland  Luther  nicht  anhingen.
  Endlich  sollten  die  beiden  Grafen  Wilhelm  von  Nassau
nnd  Eberhard  von  Königstein  eine  dritte  Werbung  unternehmen
und  zwar  an  ihre  Standesgenossen,  die  Grafen  von  Nassau,  Beilstein,
  Wiesbaden,  Sarbrücken,  Solms,  Wied,  Isenburg,  Hanau,  Neuenar,
  Manderscheid,  Virneburg,  Sayı  und  Westerburg,  sammt  allen
Grafen  am  Rhein,  im  Westerwald  und  in  dem  niederländischen  Kreise
Angesessen,  welche  noch  an  der  alten  Kirche  festhielten.  Die  Werbenden
  erhielten  den  Auftrag,  diejenigen  Stände,  welche  sie  ohne
grolsen  Zeitaufwand  erreichen  könnten,  persönlich  aufzusuchen,  die
übrigen  auf  schriftlichem  Wege  anzugehen;  die  Antworten  aber,
welche  sie  erhalten  würden,  sollten  sie  dem  Kaiser  „förderlich  und
ausführlich“  auf  der  Post  zuschreiben  ?).

ı)  Vgl.  Zur  Vorgeschichte  S.  99.

2)  Die  sämmtlichen  bezüglichen  Aktenstücke  sind  aus  Sevilla  vom
23.  März  1526  datiert,  also  aus  denselben  Tagen,  an  welchen  auch  die  Papiere
für  den  Reichstag  ausgefertigt  wurden  (s.  o.  Kap.1).  Es  sind  folgende  Stücke
a)  Instruktionen  bezw.  für  Heinrich  von  Braunschweig  (gedr.  Neudecker,
Urkunden  aus  der  Reformationszeit  nr.  5,  fehlerhaft;  Konzept  Wien,
Reichssachen;  Abschriften  u.  a.  Marburg  St.  A.  und  hess.  Sammtarchiv
ebendas.);  für  Wilhelm  von  Stralsburg  (gedr.  Rommel.  Philipp  d.  Grofsmütige,
  Urkundenband  nr.  5);  für  Wilhelm  von  Nassau  und  Eberhard  von
Königstein  (Abschrift  Marburg,  Sammtarchiv  u.  anderswo).  b)  Befehl  des
Kaisers  an  Bischof  Wilhelm  (Konz.  Wien)  bezw.  an  die  beiden  Grafen
(Abschr.  Marb.  S.  A.),  die  Werbung  zu  übernehmen.  c)  Kredenzen  auf  Heinrich
  von  Braunschweig  an  Kurköln  u.  s.w.  (Konz.  Wien);  auf  Wilhelm
von  Stralsburg  an  Wilhelm  und  Ludwig  von  Baiern  (Orig.  München,  geh.
Staatsarchiv,  Bair.  Reichstagsakten),  bezw.  Gabriel  von  Eichstädt  (gedr.
Rommel  a.a.0.)  u.a.  Die  Kredenz  besagt:  da  die  verführerische  neue
Lehre  im  heiligen  Reiche  täglich  zunimmt,  in  Folge  wovon  bereits  soviel
Mords,  Todschlags,  Gotteslästerung  und  Zerstörung  von  Landen  und  Leuten
Platz  gegriffen  hat,  so  fühlt  sich  der  Kaiser  verpflichtet  und  ist  gemeint,  ein
Einsehen  darin  zu  haben  und  dem  fernerhin,  soviel  an  ihm  liegt,  vorzubeugen:
  deshalb  hat  er  dem  Beglaubigten  „etliche  Meinung  dienend  zu  Verhütung
  desselben  nach  Inhalt  unserer  schriftlichen  Instruktion  ihm  darüber