Inhaltsverzeichnis : Blätter für Rechtsanwendung. XLVI. Band. (46)

Samſtag  den  10.  September  1884.  46.  Sahrgang.  AM.  89.
Dr.  3.  A.  Seuffert's

Blätter  für  Rechtsanwendung

zunächſt  in  Bayern.

Inhalt:  Zu  Art.  97  mit  Art.  87  der  Subhaſtailonsordnung.  ==  Gebühren»
ewerthung  von  Pflegſ<aſtöverhandlungen  im  Geblete  des  Ansbacher
StatutarreHis.  (Sc<luß.)  '=  Ueberſiht  über  die  Ergebniſſe  der
Rechtſprechung  des  bayerlſehen  oberſten  Landesgerichts  vom  April

1881.  --  Literatur:Rotiz.

Zu  Art.  97  mit  Art.  87  der  Subhaſtationsordnung.

Die  Schnelligkeit,  mit  der  nach  dem  gegenwärtigen
  Stande  der  Geſeßgebung  das  Vollſtre>-ungüverfahren
  vor  ſich  geht,  contraſtirt  ſeltſam  mit
dem  langſamen  Gange,  welchen  die  ausgedehnten
Friſten  und  ſonſtigen  Hemmniſſe  dieſem  Verfahren
'in  der  bayer.  Prozeßordnung  von  4869  ſeligen  Andenfens
  bereiteten.

Während  leßteres  Geſeß  den  Schuldner  in
ganz  auffallender  Weiſe  begünſtigte  und  den  Gläubiger
  zu  einer  Langmuth  zwang,  die  für  den  Verkehr
  und  den  perſönlichen  Credit  keine8wegs  günſtig
wirken  konnte  ,  iſt  die  gegenwärtige  Geſeßgebung  in
das  Extrem  verfallen,  begünſtigt  den  Gläubiger  dem
oft  nur  in  zeitweiliger  Noth  befindlichen  S<uldner
gegenüber  durch  die  geradezu  blißartige  Schnelligkeit
der  Exekution,  mit  der  ſich  Gläubiger  um  ſo  mehr
beeilt,  al8  prior  tempore  potior  jure  est,  in  einer
  Weiſe,  die  auf  den  Verkehr  nicht  von  guter
Wirkung  ſein  kann.  -

Dieſe  Bemerkung  iſt  nicht  übertrieben;  mag
auc<h  für  den  Theoretiker  dieſe  Schnelligkeit  des
Verfahrens  beſonders  lobenswerth  erſc<heinen,  der
Praktiker  iſt  e8  allein,  dem  auc<h  die  Kehrſeite  der
Medaille  zu  Geſichte  kommt.

Die  wenigſten  Fälle  ſind  doch  diejenigen,  in
welchen  ſich  der  Gläubiger  einem  Schwindler  gegen»
über  ſieht;  weitaus  die  meiſten  Fälle  ſind  jene  plöß-Neue

  Folge  ZRYVL.  Band.