Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1867. (1)

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Bundes-Gesetzblatt des 
Norddeutschen Bundes. 
№ 3. 
  
  
  
(Nr. 6.) Allerhöchster Präsidial-Erlaß vom 12. August 1867., betreffend die Errichtung 
des Bundeskanzler-Amtes. 
Auf Ihren Bericht vom 10. d. M. genehmige Ich die Errichtung einer Be- 
hörde für die dem Bundeskanzler obliegende Verwaltung und Beaufsichtigung 
der, durch die Verfassung des Norddeutschen Bundes zu Gegenständen der Bundes- 
verwaltung gewordenen, beziehungsweise unter die Aufsicht des Bundes-Präsi- 
diums gestellten Angelegenheiten, sowie für die Ihnen, als Bundeskanzler, zu- 
stehende Bearbeitung der übrigen Bundes-Angelegenheiten. Diese Behörde soll 
den Namen „Bundeskanzler-Amt" führen und unter Ihrer unmittelbaren Leitung 
stehen. Zum Präsidenten derselben will Ich den Wirklichen Geheimen Ober- 
Regierungsrath und Ministerialdirektor Delbrück ernennen. 
Bad Ems, den 12. August 1867. 
Wilhelm. 
Gr. v. Bismarck-Schönhausen. 
An den Kanzler des Norddeutschen Bundes. 
  
Redigirt im Büreau des Bundeskanzlers. 
Unveränderter Abdruck; Berlin (1891), Reichsdruckerei. 
Bundes-Gesetzbl. 1867. 5 
  
Ausgegeben zu Berlin den 17. August 1867.
	        
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