Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1868. (2)

— 2 — 
(Nr. 34.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, 
Allerhöchstihren außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter bei Seiner 
Majestät dem Kaiser der Franzosen, Grafen v. d. Goltz, zugleich als außer- 
ordentlichen und bevollmächtigten Botschafter des Norddeutschen Bundes zu be- 
glaubigen. 
Derselbe hat die Ehre gehabt, Seiner Majestät dem Kaiser der Franzosen 
sein Beglaubigungsschreiben in dieser Eigenschaft am 31. Dezember v. J. zu 
überreichen. 
  
(Nr. 35.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, 
Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister 
am Kaiserlich Oesterreichischen Hofe, Wirklichen Geheimen Rath Freiherrn 
v. Werther, zugleich als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten 
Minister des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen. 
Derselbe hat die Ehre gehabt, Seiner Majestät dem Kaiser von Oester- 
reich sein Beglaubigungsschreiben in dieser Eigenschaft am 1. Januar d. J. zu 
überreichen. 
 
(Nr. 36.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, 
Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei 
Seiner Majestät dem Könige von Italien, Grafen v. Usedom, zugleich als 
außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen 
Bundes zu beglaubigen. 
Derselbe hat die Ehre gehabt, Seiner Majestät dem Könige von Italien 
sein Beglaubigungsschreiben in dieser Eigenschaft am 5. Januar d. J. zu 
überreichen. 
  
(Nr. 37.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst 
geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Mi- 
nister bei Seiner Majestät dem Könige der Belgier, Wirklichen Geheimen Rath 
v. Balan, zugleich als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Mi- 
nister des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen. 
Derselbe hat die Ehre gehabt, Seiner Majestät dem Könige der Belgier 
sein Beglaubigungsschreiben in dieser Eigenschaft am 27. Januar d. J. zu über- 
reichen. 
  
(Nr. 38.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.