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in Berlin zusammen zu treten, und beauftragen Wir den Bundeskanzler mit den
zu diesem Zwecke nöthigen Vorbereitungen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Bundes-Insiegel.
Gegeben Berlin, den 4. März 1868.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. v. Bismarck-Schönhausen.
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(Nr. 69.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst
geraht, am 4. März d. J. dem an Allerhöchstihrem Hofe beglaubigten Königlich
roßbritannischen außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter, Lord
Augustus Loftus, eine Privataudienz zu ertheilen und aus dessen Händen ein
Schreiben Ihrer Majestät der Königin von Großbritannien und Irland entgegen-
zunehmen, wodurch derselbe in der gedachten Eigenschaft zugleich beim Nord-
eutschen Bunde beglaubigt worden ist.
(Nr. 70.) Seine Mgjestät der König von Preußen haben Allergnädigst
eruht, am 4. März d. J. dem an Allerhöchstihrem Hofe beglaubigten Königlich
änischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister, Kammer-
herrn v. Qugade, eine Privataudienz zu ertheilen und aus dessen Händen ein
Schreiben Seiner Majestät des Königs von Dänemark entgegenzunehmen, wodurch
derkelbe n der gedachten Eigenschaft zugleich beim Norddeutschen Bunde beglaubigt
worden ist.
(Nr. 71.) Dem Kaufmann Wilhelm August Theodor Schröder zu
Neustadt in Holstein ist Namens des Norddeutschen Bundes das Exequatur als
Schwedisch-Norwegischer Vicekonsul daselbst ertheilt worden.
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Redigirt im Büreau des Bundeskanzlers.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei
(R. v. Decker).