Gesetzsammlung
des Fuͤrstenthums Reuß aͤlterer Linie.
M. 2.
(Ausgegeben den 7. Februar 1865.)
3. Statut
des Landkrankenhauses zu Greiz.
Wir Caroline Amalie Elisabetb,, verwittwete Fürstin Neuß,
älterer Linic, Gräfin und Herrin von Plauen, Herrin zu Greiz,
Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein, geborene Prinzessin zu
Hessen-Homburg, als Vormünderin Unseres vielgeliebten minder-
jährigen Sohnes, Heinrichs des Zwei und Iwanzigsten älterer
Linie sonveräuen Fürsten Neuß, Grafen und Herrn von Plauen 2c.
und Landesregentin,
fügen hiermit zu wissen:
Nachdem das im Jahre 1860 ans den Mittelu hiesiger Stadt erbaute
Krankenhaus sammt den demselben gewidmeten Jonds mit ständischer Be-
willigung und im Einverständnisse mit den biesigen Communvertretern alo
Landeeinstitut übernommen und mit der ältern Krankenhausstiftung verschmol-
zen worden, so wird über Zweck und Einrichtung dieses mit dem Namen
Landkrankenhaus
gegründelen Instituts folgendes bestimmt: