Volltext : Blätter für Rechtsanwendung. XLV. Band. (45)

Reichsgerichtlihe  Entſcheidungen.  -  5041

durch  bloßen  Augenſchein,  wohl  aber  durch  eine  Unterſuchung
  und  Prüfung  entnehmen  konnten,  S.  1
341/80.  Urth.  v.  17.  Januar  4880,  (Patentgeſeß
vom  25.  Mai  1877  8.  2.)

i)  Militärpenſions8geſeß.'

Die  den  Beginn  der  Klagefriſt  bezeichnende  Bekanntmachung
  der  „endgültigen  Entſcheidung  der
Militärverwaltungs8behörde““  iſt  nicht  an  eine  beſtimmte
  Form  geknüpft;  e8  kann  die  mündliche,  im
Dienſtwege  durch  das  Bezirkökommando  gemachte,
Mittheilung  genügen.  S.  1V  73/79.  Urth.  vom
4.  Dez.  1879.  (Militärpenſion8geſeß  vom  27.  Juni
1871  8.  114.

k)  Geſeß  über  die  Bewilligung  von  Wohn,
ungs8geldzuſc<hüſſen.

Ein  mit  Penſionsanſprühen  aus  dem  aktiven
Dienſte  geſchiedener,  zu  demſelben  aber  wieder  herangezogener
  Offizier,  welcher  in  einer  etatömäßigen
Stelle  Verwendung  gefunden,  und  zwar  kein  Gehalt,
wohl  aber  die  ihm  bei  ſeiner  Penſionirung  bewilligte
Penſion  und  daneben  auch  WohnungBsgeldzuſc<uß
  bezogen  hat,  hat  bei  ſeinem  Ausſcheiden  aus
der  etatömäßigen  Stelle  ein  Recht  auf  Penſion  auch
von  dem  als  Beſtandtheil  der  Beſoldung  dieſer  Stelle
zu  betrachtenden  Wohnungsgeldzuſchuß.  S.  IV
10/79.  Urth.  v.  6.  Nov.  1879.  (Reichsögeſeß  v.
30.  Juni  1873,  betr.  die  Bewilllgung  von  Wohnungsgeldzuſchüſſen
  2c.  1c.  88.  1,  8.)

IL  Zum  Gerichtsverfaſſungsgeſeß
Das  Erſuchen  eine8  Deutſchen  Gerichtes  um

Vollſtrekung  einer  nach  ſeinen  Geſeßen  als  Vorbedingung
  einer  Eheſcheidung  anzuordnenden  Haft  iſt