--- 8 --- Beilage Litt. 4.
Marschroute.
(Angabe der Truppentheile, welchen
die Marschirenden angehören und
ob dieselben auf dem Marsche das
Quartier mit oder ohne Verpfle-
gung zu empfangen haben.)
Zahl Generale / Stabsoffiziere / hauptleute, Rittmeister und Leutnans
Zahl Aerzte / Zahlmeister / Feldwebel, Wachtmeister
Zahl Unteroffiziere
Zahl Spielleute
Zahl Gemeine
Zahl Offizierburschen und Diener
Zahl einjährig Freiwillige
Zahl Rekruten
Zahl Reservisten
Zahl Trainsoldaten
Zahl Stabs-Roß- und Roßärzte
Zahl Büchsenmacher und Sattler
Zahl Offizierpferde
Zahl Diienstpferde
Zahl Remontepferde
gehen unter dem Kommando des (Namen, Charge und Truppentheil! des Führers),
wie umstehend näher angegeben ist, von ... über .... . .. nach .. . . . ..
wobei auf der Strecke von .. ... bis die Eisenbahn (das Dampfschiff )
zu benutzen ist.
Für die Marschirenden ist erforderlich und unter Beachtung der umstehend
abgedruckten Bestimmungen prompt zu verabreichen:
1) Quartier (Obdach, Gelegenheit zum Kochen und Lagerstroh);
2) Marschverpflegung für die Mannschaften, sofern dieselbe (nach der obigen
Angabe) überhaupt zu gewähren ist;
3) An Verpflegung für die Pferde nach Preußischem Maaß und Gewicht:
.. . .. Hafer (.. . . . Metzen)
(Zahl) Rationen zu . . . . Pfund Heu und Stroh