Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1869. (3)

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(Nr. 301.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, 
am 28. Mai d. J. dem Herrn Juan Antonio Rascon eine Privat-Audienz 
zu ertheilen und aus dessen Händen ein Sthreiben des gegenwärtigen Präsidenten 
der vollziehenden Gewalt in Spanien entgegen zu nehmen, durch welches derselbe 
als Spanischer außerordentlicher Gesandter und bewollmächtigter Minister beim 
Norddeutschen Bunde begtaubigt worden ist. J 
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J “ 
Berichtigung von Druckfehlern. 
» In dem im 24. Stück des Bundesgesetzblatts für 1868. sub Nr. 134. 
abgedruckten Gesetz, betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und 
Wirthschafts-Genossenschaften, vom 4. Juli 1868. ist in der ersten Auflage 
S. 416. §. 3. sub 5. Z. 1. statt: „Beitrag“ zu setzen: Betrag, und 
S. 431. §. 63. Alinea 2. der Schlußsatz, wie folgt, zu ergänzen: 
„Bei kündbaren Forderungen tritt die Kündigungsfrist der Ver- 
jährungsfrist hinzu, ohne daß gekündigt zu sein braucht.“ 
Redigirt im Büreau des Bundeskanlers. 
Unveränderter Abdruck Berlin (1890), Reichsdruckerei.
	        
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