Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1869. (3)

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(Nr. 315.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst 
geruht, den bisherigen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister 
des Norddeutschen Bundes in Constantinopel, Königlich Preußischen Wirklichen 
Geheimen Rath und Kammerherrn Grafen v. Brassier de St. Simon zum 
außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen 
Bundes am Königlich Italienischen Hofe zu ernennen. 
(Nr. 316.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen 
des Norddeutschen Bundes 
den Kaufmann Francis Machell Cartwright zu Madras 
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht. 
(Nr. 317.) Dem Herrn de Witt E. Sprague ist Namens des Nord- 
deutschen Bundes das Exequatur als Konsul der Vereinigten Staaten von Ame- 
rika für Braunschweig und diejenigen Gebietstheile der zum Norddeutschen Bunde 
gehörigen Staaten, welche näher an seinem Wohnsitz Braunschweig als an einem 
anderen Sitze eines Konsulats der Vereinigten Staaten belegen sind, ertheilt 
worden. 
Redigirt im Büreau des Bundeskanzlers. 
Unveränderter Abdruck) Berlin (1891), Reichsdruckerei.
	        
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