Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1869. (3)

Cuartierbescheinigung. 
  
  
  
Daß die Gemeinde D...... dem ..Bataillon 
Infanterie=Regiments Nr. ... in der Stärke von: 
Anzahl der Anzahll vom bis also auf 
ein- der (Tag (Tag Monate 
irbnrten Charge. einge. bes des Bemerkungen. 
und Mann- stelten Ein- Ab. gangs. 
schaften. ferde. treffens) gangs) tages) 
1 Hauptmann W. 1 ¾ 1½ 12/ 
1 Premierlieutenant L. . do. do. 
1 Sekondelieutenant O . do. do.½% 
1 - c... . do. do. 1½% 
1 Afsistenzarzt . . do. do.1% 
1 Feldweble. . do. do.% 
1 HPortepeefähnrich do. * 1½/% 
10 Unteroffiziere . do. 1 / 
1 Unteroffizer ... . do. 1½ ½½% 
140 Gemeine ..... . . . . .. do. i 132% 
2 -........... .s,«,17,-7,» 
Offizierpferde 1 ¼ 1/ 
  
  
  
  
  
  
Quartier in vorschriftsmäßiger Ausdehnung und Beschaffenheit gegeben hat, sowie daß in 
der vorangegebenen Jeitdauer der Tag des Einrückens in das Kantonnement — nicht aber 
der Tag des Ausmarsches — mitgerechnet ist, auch unter der angegebenen Zahl der Ge- 
meinen Diener und Burschen der Offiziere 2c. sich nicht befinden, wird hierdarch pflicht- 
mäßig bescheinigt. 
Die Bezahlung des Quartiers t erfolgt. 
Ort, Datum. 
(L. S.) (Unterschriften.)
	        
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