wird in städtischen Wahlbezirken durchstrichen
wird in ländlichen Wahlbezirken durchstrichen
Anlage B.
Verhandelt . .. . . , den. . . . . ten. . .. .. .. ... 18..
Behufs der auf heute anberaumten Wahl eines Abgeordneten zum Reichstage
des Norddeutschen Bundes für den . . . . . ten Wahlkreis
war
in dem aus der Ortschaft . .. . ...... ....... . . . .
und......................................................................
bestehenden Wahlbezirke Nr..............................................
des Kreises...............................................................
(des Amts)..............................................................
in dem Wahlbezirke Nr...........................
der Stadt................................................................
(des Fleckens)...........................................................
(der Gemeinde) ......... .................................
der unterzeichnete..........................................................
zum Wahlvorsteher ernannt.
Derselbe hatte aus der Zahl der Wähler zum Protokollführer den
..................................................................................... und zu Beisitzern
ernannt und zwei Tage vor dem Wahltermine eingeladen, beim Beginne der
Wahlhandlung zur Bildung des Wahlvorstandes zu erscheinen.
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