Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1870. (4)

 
wird in städtischen Wahlbezirken durchstrichen  
     
wird in ländlichen Wahlbezirken durchstrichen 
 
 
 
 Anlage B. 
Verhandelt . .. . . , den. . . . . ten. . .. .. .. ... 18.. 
Behufs der auf heute anberaumten Wahl eines Abgeordneten zum Reichstage 
des Norddeutschen Bundes für den . . . . . ten Wahlkreis 
war 
in dem aus der Ortschaft . .. . ...... ....... . . . . 
und...................................................................... 
bestehenden Wahlbezirke Nr.............................................. 
des Kreises............................................................... 
(des Amts).............................................................. 
in dem Wahlbezirke Nr........................... 
der Stadt................................................................ 
(des Fleckens)........................................................... 
(der Gemeinde) ......... ................................. 
der unterzeichnete.......................................................... 
zum Wahlvorsteher ernannt. 
Derselbe hatte aus der Zahl der Wähler zum Protokollführer den 
..................................................................................... und zu Beisitzern 
ernannt und zwei Tage vor dem Wahltermine eingeladen, beim Beginne der 
Wahlhandlung zur Bildung des Wahlvorstandes zu erscheinen. 
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