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(Nr. 405.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des
Norddeutschen Bundes, auf Vorschlag des Bundesrathes, zu Mitgliedern des durch
das Bundesgesetz vom 12. Juni v. J. (Bundesgesetzbl. S. 201.) begründeten
obersten Gerichtshofes für Handelssachen in Leipzig zu ernennen geruht, und
zwar:
zum Präsidenten:
den Königlich Preußischen Geheimen Ober-Justizrath und vortragenden
Rath im Justizministerium Dr. Pape zu Berlin;
zum Vizepräsidenten:
den Ober-Appellationsgerichtsrath Dr. Drechsler, Mitglied des Hansea-
tischen Ober-Appellationsgerichts zu Lübeck;
zu Räthen:
1) den Königlich Sächsischen Ober-Appellationsgerichtsrath Ponath zu
Dresden,
2) den Königlich Preußischen Ober-Tribunalsrath Kosmann zu Berlin,
3) den Königlich Preußischen Ober-Tribunalsrath Schmitz zu Berlin,
4) den Königlich Preußischen Ober-Appellationsgerichtsrath Gallenkamp
zu Berlin,
5) den Königlich Preußischen Ober-Tribunalsrath Hoffmann zu Berlin,
6) den Königlich Preußischen Appellationsgerichtsrath Fleischauer zu
Magdeburg,
7) den Großherzoglich Mecklenburgischen Justizrath Dr. Schliemann
zu Schwerin,
8) den Richter Dr. Boisselier, Mitglied des Obergerichts zu Bremen,
9) den ordentlichen Professor der Rechte Dr. Goldschmidt zu Hei-
elberg.
(Nr. 406.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst
geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister
bei Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Baden, Grafen v. Flemming,
als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen
Bundes zu beglaubigen.
Derselbe hat die Ehre gehabt, sein Beglaubigungsschreiben in dieser Eigen-
schaft am 28. v. M. u. J. zu übergeben.
(Nr. 407.)