Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1870. (4)

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(Nr. 421.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allerhöchstihren 
Kammerherrn, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am 
Königlich Bayerischen Hofe Freiherrn v. Werthern in dieser Eigenschaft auch 
für den Norddeutschen Bund bei des Königs von Bayern Majestät zu beglau- 
bigen geruht. 
  
(Nr. 422.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen 
des Norddeutschen Bundes 
den bisherigen Königlich Preußischen Generalkonsul Freiherrn Alphons 
v. Rothschild zu Paris 
zum Generalkonsul des Norddeutschen Bundes, und 
den bisherigen Königlich Preußischen Konsul Dr. Felig Bamberg zu 
Paris 
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht. 
  
(Nr. 423.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen 
des Norddeutschen Bundes 
den bisherigen Königlich Preußischen Generalkonsul Freiherrn v. Rechen- 
berg zu Warschau 
zum Generalkonsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht. 
(Nr. 424.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen 
des Norddeutschen Bundes 
den bisherigen Bundeskonsul Dr. Rosen zu Belgrad 
zum Generalkonsul des Norddeutschen Bundes zu ernennen geruht. 
(Nr. 425.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen 
des Norddeutschen Bundes 
den bisherigen Advokaten Dr. Johannes Luehrsen aus Hamburg 
zum Konsul des Norddeutschen Bundes in Smyrna zu ernennen geruht. 
(Nr. 426.) Seine Magjestät der König von Preußen haben im Namen 
des Norddeutschen Bundes 
den Kaufmann Matthew Trotter Johnston in Viktoria (British 
Columbia) 
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht. 
(Nr. 427)
	        
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