Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1870. (4)

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Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten den gegenwärtigen Vertrag 
in doppelter Ausfertigung unterzeichnet und besiegelt. 
So geschehen Berlin, am 14. Januar 1870. 
König. v. Schelling. Türckheim. 
(L. S.) (L. S) (L. 8.) 
Die Ratifkations-Urkunden des vorstehenden Vertrages sind zu Berlin 
ausgewechselt worden. 
  
(Nr. 462.) Dem bisherigen Kaiserlich Französischen Konsul zu Boston 
Bellaigue de Bughas ist Namens des Norddeutschen Bundes das Exequatur 
als Kaiserlich Französischer Konsul zu Danzig ertheilt worden. 
 (Nr. 463.) Dem zum Generalkonsul der Republik Nicaragua für den 
Norddeutschen Bund ernannten Kaufmann Eduard Levy zu Hamburg ist das 
Exequatur zu dieser Ernennung im Namen des Bundes ertheilt worden. 
  
Berichtigung. 
Dem, unter II. C. 3. der im diesjährigen Bundesgesetzblatt (S. 48.) ent- 
haltenen, die Beiordnung von Zollvereins--Beamten betreffenden Veröffentlichung 
aufgeführten Hauptamte zu Tübingen ist nicht, wie angegeben, der Ver- 
einskontroleur Offelameyer in München, sondern der unter II. C. 1. 
genannte Vereinskontroleur Abegg in Stuttgart beigeordnet worden. 
  
Redigirt im Büreau des Bundeskanzlers. 
Berlin gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerel 
Berlin, gedruckt in (R. v. Decker). 
	        
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