342
deputationshauptschluß (1803) die Stifter
Paderborn und Hildesheim, den größten
Teil des Bistums Münster, Erfurt
und das Eichsfeld, die Reichsstädte Nordhausen,
Mühlhausen und Goslar, wodurch
der unfan des Staats auf 315,200 qkm
mit 9¼ Mill. Einw. wuchs. Nachdem
sich P. lange durch das Angebot Hannovers
von Napoleon hatte hinhalten lassen,
versäumte es 1805 die Gelegenheit, im
Verein mit Rußland und Osterreich gegen
Napoleon loszuschlagen, und mußte 15.
Dez. 1805in den schimpflichen Vertrag von
Schnbrunn willigen, in dem es Ansbach,
Kleve und Neuenburg verlor und endlich
das dem befreundeten England gehörige
mnover erhielt. Nichts half die neue
emütigung, der sich P. im Pariser Vertrag
vom 15. Febr. 1806 unterzog; Napoleon
suchte jetzt den Krieg, und während
er den Rheinbund schuf, wirkte er gegen
Preußens Bemühungen, einen Norddeutschen
Bund zu gründen. Es war kaum
ein Vorteil, daß in jenen schweren Tagen
durch die Auflösung des Deutschen Reichs
6. Aug. 1806) der König von P. die volle
ouveränität auch in seinen deutschen
Ländern erhielt.
Um so isolierter stand Friedrich Wilhelm
III. jetzt dem mächtigen Hrankrech
gegenüber da. Nur Sachsen leistete Hilfe,
während der Rheinbund seine Truppen seinem
Protektor Napoleon zur Verfügung
ellen mußte. Nachdem dieser das preußiche
Ultimatum, welches von ihm forderte,
daß er Süddeutschland räume und Norddeutschland
der preußischen Hegemonie
überlasse, zurückgewiesen hatte, drang er
in das östliche Thüringen ein, schlug die
geupische Vorhut unter dem Prinzen Louis
rdinand 10.Okt. bei Saalfeld (s. d.) und
vernichtete 14. Okt. in der Doppelschlacht
bei Jena und Auerstädt (s. d.) die preußische
Kriegemackt. Durch diesen einen Schlag
sank der Staat Friedrichs d. Gr. in Trümmer,
die einzelnen Truppenkorps kapitulierten,
und die stärksten Festungen ergaben
sichden ranzesenehne Ehwerhireian Der
König floh nach Ostpreußen und vermochte
den Krieg nur mit russischer Hilfe fortzusetzen.
Nach der unentschiedenen Schlacht
bei Eylau (s. d., 7. und 8. Febr. 1807) ließ
Preußen (unter Friedrich Wilhelm III.).
die Niederlage bei Friedland (s. d.) 14. Juni
1807 jeden weitern Widerstand gegen
Frankreich—aussichtslos erscheinen. Derrusische
Kaiser Alexander I. gab dem Drängen
seiner Generale nach und schloß 7. Juli
1807 um so bereitwilliger mit Napoleon
rieden, als ihm eine Vergrößerung seines
eichs in Polen gewährt wurde. P. verlor
9. Juli 1807 im Frieden von Tilsit (s. d.)
alle Länder links der Elbe sowie die Erwerbungen
der zweiten und dritten polnischen
Teilung, wodurch der Umfang
des Staatsgebiets auf 162,000 qkm mit
4,940,000 Einw. sank. Außerdem sollte
es unerschwingliche Kontributionen zahlen
und mußte sich dem Kontinentalsvstem,
durch das Napoleon den englischen Handel
vernichten wollte, anschließen.
Der König brach jetzt mit dem bisherigen
Negirrungösbstem und suchte unter dem
Einfluß seiner edlen Gemahlin das Staatswesen
durch umfassende Reformen in der
Verwaltung und dem Heerwesen neu zugestalten.
Die Kabinettsregierung wurde abgeschafftu.
Freiherr vom Stein (s.d.) 4.Okt.
807 an die Spitze der gesamnten Zivilverwaltung
gestell. on V.Okt. erschien das
„ Edikt über den erleichterten Besitz und
den freien Gebrauch des Grundeigentums.,
wodurch die Schranken des ländlichen Besitzerwerbs
fielen und die Erbunterthänigkeit
im Prinzip aufgehoben wurde. ur34
die Städteordnung vom 19. Nov. 1
wurde den Städten Selbstverwaltung gewährt,
ferner eine Gemeindeordnung verheißen
und eine Volksvertretung wenigstens
in Aussicht genommen. hugleis
wurde das Heer organisiert, neue Kriegsartikel
und ein neues Reglement über die
Ergänzung des Offizierstands erlassen.
Daneben vollzog sich zunächst in den Kreiben
der Gebildeten ein Umschwung der
einungen und Sitten, welcher auch auf
das Volk seine Rückwirkung nicht verfehlte
und jene Vaterlandsliebe großzog, welche
später in den Befreiungskriegen die wirksamste
Bundesgenossin der verbündeten
Pere wurde. Zwar mußte der König auf
apoleons Verlangen 24.Nov. 1808 Stein
entlassen, und unter Filen Nachfolger v.
Altenstein trat ein Stillstand inden Reformen
ein; allein nach dessen Rücktritt (6.