Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1877. (11)

Reichs-Gesetzblatt. 
No. 15. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen. S. 411. 
  
  
  
(Nr. 1180.) Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im 
Betrage von 4.000.000 Mark. Vom 3. April 1877. 
Auf Grund der durch das Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für 
Zwecke der Marine- und der Telegraphenverwaltung, vom 27. Januar 1875 
(Reichs-Gesetzbl. S. 18) mir ertheilten Ermächtigung habe ich bestimmt, daß zur 
Bestreitung von einmaligen Ausgaben der Marineverwaltung verzinsliche Schatz= 
anweisungen im Gesammtbetrage von vier Millionen Mark, und zwar in Ab= 
schnitten von je eintausend, zehntausend, fünfzigtausend und einhunderttausend 
Mark (Serie VII der Reichs-Schatzanweisungen vom Jahre 1877) ausgegeben 
werden. 
Den Zinssatz dieser Schatzanweisungen habe ich auf drei Prozent für 
das Jahr, und die Dauer ihrer Umlaufszeit auf fünf Monate, nämlich vom 
10. März bis 10. August d. J. festgesetzt. 
Die Reichsschuldenverwaltung ist wegen Ausfertigung der Schatzanweisungen 
mit näherer Anweisung versehen worden. 
Berlin, den 3. April 1877. 
Der Reichskanzler. 
v. Bismarck. 
  
Herausgegeben im Reichskanzler= Amt. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker). 
Reichs-Gesetzbl. 1877. 59 
Ausgegeben zu Berlin den 5. April 1877.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.