120 —
Steuersatz im
. Vereinsstaaten rc., Maaßstab
7 in für 30.
welchen die Erhebung stattfindet.die Erhebung.. Thalerfuß.
##u. Sge. W..
8.Württemberg . .. .. . . . . . . . .. Eimer (Würt-
tembergisch)
— 2 121 Ohm
Preußisch
a. braunes 1215
Bier
b. weißes Bier/ 1 3
9. Badern . .. Obm Bedisch 222
—1%1 Ohm
Preußisch
10.Hessen . Ohm (Großhz. 288
Hessische)
1/164461Ohm
Preußisch
III. Von Branntwein.
IJa. Preußen“ (aus chlie lch der 86 —
Hohengollernschen Lande). 5 ei 50
Außerdem die bei Preußen Prozent Al-
vorstehend zu I. von a. bis kohol nach
1. aufgeführten Länder und Tralles
Landestheile, welche n
Preußen im engeren Vereine
⅝⅝
bent 2 e #r.
flt des. W’ie“ Ste
den und 1
bur den bis
Eer- 27 tiean 5% Deägl. 4 .
Ib. t aollernsche Lande, soweit Eimer (Würt. 12 10
käher zu - ollern. embergisch)
Sigmaringen gehörken.
10
F.
—
Gulden-
fuß.
Kr.
Bemerkungen über die
bei der Ausfuhr nach
anderen Vereinsstaaten
oder dem Außlande
bewilligten
Steuerbergütunge#.
18
40
30
30
Die erhobene Malz-
steuer wird von ausge-
hendem Bier noch Maaß--
gabe des dazu verwende-
ten Malzes in jedem ein-
zelnen Falle ermittelt und
danach die Steuervergä#-
tung festgesezt und ge-
währt.
Bei der Ausfuhr des
im Großherzogthum Ba-
den erzeugten Biers wer-
ben auf die Badische Ohm
1 Fl. 5 Kr. rückvergültet.
Bei der Ausfuhr don
20 Maaß und mesr wird
siur Steuervergütung von
1 Fl. 5 Kr. für die Groß-
gentehunh Hesssche Ohm
gew
Bei der Ausfuhr wird
eine Steuerderglltung don
11 Silberpfennigen für
ein Quart zu 50 Prozent
Alkohol nach Tralles ge-
währt.
Vis jum 1. Jull1868.
8 Silslrpfenrige für ein
Quart zu 50 Prozent Al-
kohol nach Tralles.