Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1867. (1)

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den Pflichten nach meinem besten Wissen und Gewi r 
will, so wahr mir Gott helfe "6 s. dis Gewissen genau erfüllen 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unt i i 
Bunden dch I Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Gegeben Berlin, den 3. Dezember 1867. 
. 8.) Wilhelm. 
Gr. v. Bismarck. Schönhausen. 
  
(Nr. 31.) Allerhöchster Präsidial- Erlaß vom 18. Dezember 1867., betreffend die Verwal- 
tung des Post- und Telegraphenwesens des Norddeutschen Bundes vom 
1. Junuar 1868. ab. 
* Ausführung der im VIII. Abschnitt der Bundesverfassung über das Post- 
und Telegraphenwesen getroffenen, mit dem 1. Januar k. J. in Wirksamkeit 
trctenden Vorschriften bestimme Ich auf Ihren Bericht vom 16. d. M. Fol- 
gendes: - 
1) Die Verwaltung des Post= und Telegraphenwesene des Bundes wird 
unter Leitung des Bundeskanzlers von dem „General-Postamt des Nord- 
deutschen Bundes“ und der „General-Direktion der Telegraphen des 
Nord futschen Bundes“ geführt. Diese Behörden bilden die I. beziehungs- 
weise II. Abtheilung des Bundeskanzler-Amts. 
2) Dem Generak-Posßemie des Norddeutschen Bundes sind sämmtliche Ober- 
Postdirektionen des Bundes, sowie die Ober-Postämter in den freien 
und Hansestädten Lübeck, Bremen und Hamburg nebst den von diesen 
Behäörden ressortirenden Postanstalten untergeordnet. 
3) Der General-Direktion der Telegraphen des Norddeutschen Bundes sind 
die vorhandenen Ober-Telegraphen-Inspektionen, welche fortan die Be- 
zeichnung „Telegraphen= Direktionen“ erhalten) sowie die Telegraphen- 
Direktion zu Schwerin nebst den von denselben ressortirenden Telegraphen= 
Stationen untergeordnet. 
4) Die Ober Postdirektionen, Ober-Postämter und seng Postanstalten, 
sowie die Telegraphen · Direktionen und Telegraphen · Stationen erhalten 
die Eigenschaft von Bundesbehörden und werden dem entsprechend be- 
zeichnet. 
Berlin, den 18. Dezember 1867. Z„ 
Wilhelm. 
Gr. v. Bismarck-Schönhausen. 
An den Kanzler des Norddeutschen Bundes. 
Redigirt im Büreau des Bundeskanglers. 
Verlin, vebruckt in der nenuchen —— Ober-Hosbuchdruckerei
	        
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