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Rissen und Berechnungen an den Senat für denselben und
zur Mitteilung an die Bürgerschaft eingereicht werden. Der
Kostenbetrag kann zwar in den Spezialetat, vorbehältlich der
verfassungsmäßigen Beschlußfassung, eingetragen und der Auf—
stellung des Generalbudgets zum Grunde gelegt werden, die
Finanzdeputation hat jedoch in ihrem Begleitberichte derartige
nicht etatmäßige Posten besonders aufzuführen. ·
44. Der Rechnungsführer stellt die Anweisung der
Ausgaben der Verwaltung auf den dafür im Budget an-
gesetzten Fonds nach Anleitung und bis zum Belaufe des be-
willigten Spezialbundgets und nach Maßgabe der Beschlüsse
der Deputation aus. Ehe die Generalkasse diese Anweisungen
auszahlt, werden dieselben dem Vorsitzer mitgeteilt, um von
ihm mitunterzeichnet zu werden.
Jede Rechnung, mit der Auittung des Gläubigers oder
Empfängers des Geldes versehen, bleibt bei dem Rechnungs-
führer als Beleg seiner Schlußrechnung.
§ 45. Die Schlußrechnung des verflossenen Rechnungs-
jahres wird von dem Rechnungsführer aufgemacht und unter-
zeichnet, der Deputation vorgelegt, sodann von mindestens
einem von der Deputation zu bezeichnenden Mitgliede der-
selben speziell revidirt und, nachdem die Deputation dieselbe
auf des Letzteren Bericht richtig befunden, vom Vorsitzer zur
Bescheinigung der Richtigkeit unterzeichnet und an die Finanz-
deputation befördert.
§ 46. Wenn eine Deputation im Besitze von Wert-
papieren ist, so sind diese der Generalkasse zur Aufbewahrung
zu überweisen.
## Urkunden, Gelder und Wertpapiere, durch die einer
Deputation Sicherheit geleistet werden soll, sind auf Anweisung
des Vorsitzers und Rechnungsführers der Generalkasse zu über-
geben. 1
+Die Generalkasse bas diese Gegenstände zu verwahren
und nur auf Anweisung des Vorsitzers und Rechnungsführers
herauszugeben. 1 » .
Das Gesetz, betreffend eine Anderung des
Deputationsgesetzes vom 1. Januar 1894, beschlossen
am 20. und bekannt gemacht am 27. September 1895
(Gesetzblatt 1895 M 30 S. 237) bestimmt:
Im 646 des Deputationsgesetzes vom 1. Januar
1891 tritt an die Stelle des zweiten und des dritten
Absatzes der folgende Absatz: