Full text: Heft 10. Verfassungs-Urkunden für die freien und Hansestädte Lübeck, Bremen und Hamburg.

Gesetz, die Deputationen betreffend. 57 
6) Die Deputation für die Gefängnisse- 
Aus der Bürgerschaft: 6 Mitglieder. 
7) Die Steuerdeputation. 
Aus der Bürgerschaft: 12 Mitglieder. 
8) Die Deputation für Statistik. 
Aus der Bürgerschaft: 4 Mitglieder. 
9) Die Wahldeputation zur Leitung der Reichstags- 
und der Vertreterwahlen. . 
Aus der Bürgerschaft: 12 Mitglieder. 
10) Die Deputation für die Krankenanstalt. 
Aus der Bürgerschaft: 6 Mitglieder. 
Dex Deputation sind zwei stadtbremische 
Arzte mit beratender Stimme beigeord- 
net, welche nach Einholung eines Gut- 
achtens der Deputation vom Senat auf 
drei Jahre erwählt und ernannt wer- 
dent. 
  
II. Deputationen, die ausschließlich Gemeinde- 
angelegenheiten der Stadt Bremen betreffen. 
11) Die Schuldeputation. 
Aus der Bürgerschaft: 10 Mitglieder. 
Für den Wirkungskreis dieser Deputation gelten 
« dieBestimmungender§§55bi263. 
12) Die Deputation wegen der städtischen Löschanstalten. 
Aus der Bürgerschaft: 5 Mitglieder. 
1 13) Die Deputation für die Straßenreinigung. S. 43. 
Aus der Bürgerschaft: 5 Mitglieder. 
14) Die-Deputation für die Erleuchtungs= und Wasser- 
werke. 
Aus der Bürgerschaft: 5 Mitglieder. 
15) Die Deputation für die Spaziergänge. 
Aus der Bürgerschaft: 5 Mitglieder. 
16) Die Deputation für die Friedhöfe. 
Aus der Bürgerschaft: 5 Mitglieder. 
17) Die Quartierdeputation. 
Aus der Bürgerschaft: 5 Mitglieder. 
1 N. 10 ist Zusatz des Gesetzes, betreffend eine Anderung 
des Gesetzes vom 1. Januar 1894, betreffend die Deputationen. 
Vom 26. Januar 1897. Gesetzblatt 1897 J8 3. S. 17. 18. In Folge 
der Einschiebung rücken die folgenden Nummern (10 —17) um Eins vor.
	        
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