Anlage.
76 Bremen:
Allgemeine Regulative, die von der Behörde in betreff
des Geschäftsganges bei derselben oder sonst zur Ausführung
der gesetzlichen Bestimmungen oder der vom Senate für die
Beamten des Gewerbemuseums erlassenen Dienstanweisungen
beschlossen werden, bedürfen der Bestätigung des Senats.
§ 38. Im übrigen finden auf die Einrichtung und
Wirksamkeit dieser Behörden (6# 34 und 35) die 8§ 11, 17
und 18 des Deputationsgesetzes, auf die Behörde für das
Gewerbemuseum (6 5 außerdem die 6& 14, 39 und 42 bis
45 des Deputationsgesetzes entsprechende Anwendung.
Verzeichnis der Abteilungen für die Wahlen zum
Gewerbekonvent.
Dr
Abteilung 1. Schuhmacher.
„ 2. Tischler und Stuhlmacher
„ 3. Schneider, Tabaks= und Zigarren-
fabrikanten.
„ 4. Maler, Lackirer, Lackfabrikanten,
Sattler, Tapezierer, Blechenschläger,
inngießer.
„ 5. Schlosser, Schmiede, Maurer,
immerer, Bauunternehmer,
rechsler, Kupferschmiede, Schiefer-
decker, Kalkfabrikanten, Zement-
fabrikanten, Asphaltfabrikanten,
Gipsgießer, Thonwarenfabrikanten,
Jöh Steinhauer, Eisengießer,
Mühlenbauer. in der Stadt Bremen
½ 6. Kmnochenhauer, Schweineschlächter, und im Landgebiet.
Weißbäcker, Grobbäcker, Brannt- ·
weinbrenner, Bierbrauer, Liqueur-
fabrikanten, Destillateure.
„ J. Kimker, Tonnenmacher, Uhrmacher,
Barbiere, Buchbinder, Liniirer,
Papparbeiter, Glaser, Glasschleifer,
Steindrucker, Gärtner, Gold= und
Silberarbeiter, Goldschläger, Präge-
anstalten, Photographen, Rade= und
elmacher. zu d Butmach
8. Korbmacher, Filz= und Hutmacher,
" Buchdrucker, Konditoren, Kisten-
macher und alle sonstigen Gewerb-
treibenden. ç
„ 9. Sämtliche Gewerbtreibende in
Vegesack. ç ç
„ 10. Sämtliche Gewerbtreibende in
Bremerhaven.