Full text: Heft 10. Verfassungs-Urkunden für die freien und Hansestädte Lübeck, Bremen und Hamburg.

24 Verfassung von Bremen. 
nächste Aufsicht über solche Geschäftszweige und Einrichtungen 
Fuar anh bei der Wahl der dafür anzustellenden Beamten 
mitwirken. 
  
II. 
Gewerbekonvent und Gewerbekammer. 
§ 102. Der Gewerbekonvent wird aus Staatsbürgern. 
deren Berufsthätigkeit in der Betreibung eines Handwerks 
oder einer Fabrik besteht oder bestanden hat. gebildet. 
§*s 103. Die Mitglieder des Gewerbekonvents werden von 
den Genossen der verschiedenen Gewerbe auf eine durch das 
Gesetz zu bestimmende Anzahl von Jahren zwählt 
*s# 104. Der Gewerbekonvent ist dazu berufen, über An- 
gelegenheiten, welche die Interessen des Gewerbestandes be- 
rühren, zu beraten. 
§ 105. Die Versammlungen des Gewerbekonvents finden 
auf Veranstaltung der Gewerbekammer und unter Leitung des 
Vorsitzers derselben statt. 
§ 106. Die Gewerbekammer besteht aus einer durch das 
Geset zu bestimmenden Anzahl von Mitgliedern des Gewerbe- 
onvents. 
§& 107. Dieselben werden vom Gewerbekonvent auf eine 
gesetzlich zu bestimmende Anzahl von Jahren gewählt. 
§5 108. Die Gewerbekammer ist berufen, auf Alles, was 
ür das Gewerbewesen dienlich sein kann, fortwährend ihr 
Wgenmerk zu richten, darüber zu beraten und dem Senat 
auf dessen Antrag oder auch unaufgefordert gutachtlich zu be- 
richten, wie auch die ihr *!• Förderung des Gewerbeverkehrs 
angemessen scheinenden Maßregeln bei den zuständigen Be- 
hörden zu beantragen. 
§+ 109. Sie hat in wichtigen zu ihrem Wirkungskreise ge- 
hörenden Angelegenheiten eine Beratung des Gewerbekonvents 
zu veranlassen, demselben auch von Feit zu Zeit über ihre 
Wirksamkeit Bericht zu erstatten. 
& 110. Uber alle in Gewerbeangelegenheiten zu erlassen- 
den Gesetze wird vorab die Gewerbekammer, welche auf Er- 
fordern eine Beratung des Gewerbekonvents darüber ver- 
anstaltet, zu einer Begutachtung veranlaßt. 
& 111. Die Gewerbekammer hat die Verfügung über 
eine bestimmte Summe in Gemäßheit näherer gesetzlicher Be- 
stimmung.
	        
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