Full text: Heft 10. Verfassungs-Urkunden für die freien und Hansestädte Lübeck, Bremen und Hamburg.

Gesetz, die Bürgerschaft betreffend. 43 
  
Uber Gültigkeit oder Ungültigkeit eines Stimm- 
zettels entscheidet der Wahlvorstand nach Stimmen- 
mehrheit und, wenn die Stimmen gleich geteilt 
sind, der Vorsitzer. Die Entscheidungen sind mit 
kurzer Angabe der Gründe, unter Beiheftung der 
mit fortlaufenden Nummern zu versehenden betreffen- 
den Stimmzettel in das Protokoll einzutragen. Die 
übrigen Stimmzettel werden eingesiegelt. 
Das Protokoll und die Gegenliste werden vom 
Wahlvorstande unterzeichnet und mit den eingesiegelten 
Stimmzetteln der Deputation zugestellt, welche auf 
Grund dieser Urkunden, erforderlichenfalls nach vor- 
gängiger Berichtigung der Entscheidungen des Wahl- 
vorstandes, das Ergebnis der Wahl Feststell. 
12) Bei der Wahl entscheidet die absolute Mehrheit der 
abgegebenen Stimmen. 
Ist die Dauer des Mandats der zu Wählenden 
eine verschiedene, so gelten diejenigen Gewählten, 
welche die meisten Stimmen haben, als für die 
längere Mandatsdauer gewählt. 
Wenn bei einer Wahl eine absolute Mehrheit 
sich nicht ergiebt, so wird in einem neuen, spätestens 
binnen vier Wochen abzuhaltenden Wahltermin noch- 
mals abgestimmt, und zwar, wenn nur ein Vertreter 
zu wählen ist, über die zwei Kandidaten, welche die 
meisten Stimmen erhalten haben; wenn her als 
ein Vertreter zu wählen ist, über zweimal so viel 
Kandidaten als Vertreter zu wählen sind, mit Hin- 
weglassung derjenigen, welche die wenigsten Stimmen 
erhalten haben. 
Bei Stimmengleichheit entscheidet in allen Fällen S. 32. 
das Los. 
13) Der Termin für die engere Wahl ist eine Woche 
vorher, unter Benennung der in Betracht kommenden 
Kandidaten (vgl. 12), bekannt zu machen. 
Wenn inzwischen einer oder mehrere dieser Kandi- 
daten in einer anderen Wahlabteilung gewählt worden 
sind, ohne daß eine Ablehnung der Wahl erfolgt 
ist, so findet an Stelle der engeren Wahl eine 
Nachwahl ohne Beschränkung auf bestimmte Kandi- 
daten statt.
	        
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