Wahlgesetz für die Wahlen zur Bürgerschaft. 59
II. Bezirkseinteilung für die Grundeigentümerwahlen.
1. Wahlbezirk. Die Stadtteile Altstadt, St. Georg, Barmbeck,
Hohenfelde, Eilbeck, Borgfelde, Hamm, Horn, Billwärder Ausschlag,
Veddel und der Vorort Billbrook.
2. Wahlbezirk. Die Stadtteile Neustadt, St. Pauli, Eims-
büttel, Rotherbaum, Harwestehude, Eppendorf, Winterhude, Uhlen-
horst, Steinwärder-Waltershof, Kleiner Grasbrook und die Vororte
Groß Borstel, Alsterdorf, Ohlsdorf, Fuhlsbüttel, Langenhorn, Klein
Borstel.
Anlage C.
Bezirkseinteilung für die allgemeinen Wahlen in den Vororten
und im Laudgebiet.
1. Wahlbezirk. Die Vororte Alsterdorf, Groß Borstel, Ohlsdorf.
2. Wahlbezirk. Die Vororte Klein Borstel, Fuhlsbüstel und
Langenhorn, sowie die Landgemeinden Farmsen mit Berne, Groß
Hansvorf-Schmalenbeck, Volksdorf, Wohldorf-Ohlstedt.
3. Wahlbezirk. Der Vorort Billbrook und die Landgemeinden.
Allermöhe, Billwärder an der Bille, Moorfleth, Moorwärder, Ochsen-
wärder, Reitbrook, Spadenland, Tatenberg.
4. Wahlbezirk. Die Landgemeinden Finkenwärder und Moor-
burg, sowie die Elbinseln Große und Kleine Dradenau.
5. Wahlbezirk. Die Stadt Bergedorf,
6. Wahlbezirk. Die Landgemeinden Altengamme, Curslack,
Geesthacht.
7. Wahlbezirk. Die Landgemeinden Kirchwärder, Neuengamme,
Ost Krauel.
8. Wahlbezirk. Die Stadt Cuxhaven und die Landgemeinden
Arensch und Berensch, Duhnen, Groden, Gudendorf, Holte und
Spangen, Neuwerk, Oxstedt, Sahlenburg, Stickenbüttel, Süverwisch
und Westerwisch.